Kommentar zum Stammzell-Urteil
Genau 15 Jahre nach der umstrittenen Patentanmeldung durch den Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle 1997 hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden: Embryonen sind kein Spielball, auch nicht für die medizinische Forschung.