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Kommentar zum Stammzell-Urteil

Glück des Fortschritts

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Genau 15 Jahre nach der umstrittenen Patentanmeldung durch den Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle 1997 hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden: Embryonen sind kein Spielball, auch nicht für die medizinische Forschung.

Meist ist es ein Ärgernis, wenn sich Gerichtsverfahren über Jahre hinziehen. Doch manchmal soll es wohl so sein, weil die Zeit Wunden heilt. So war es auch im Stammzellenstreit: "Kein Patent auf Leben", sagte Greenpeace. "Forschung rettet Leben", sagte Brüstle.

Nun konnten beide den Gerichtssaal erhobenen Hauptes verlassen. Im Kern gab der BGH Greenpeace recht: Es gibt kein Patent auf Forschungsergebnisse, die auf der Zerstörung menschlichen Lebens, nämlich Embryonen, beruhen.

Für Brüstle bleibt die Tür der Forschung dennoch weit offen. Denn längst gibt es Möglichkeiten, embryonale Stammzellen auch ohne die Zerstörung von Embryonen zu gewinnen. Auf dieser Basis sind die Forschungsergebnisse auch patentierbar.

Schön, wenn Fortschritt einen Konflikt so entschärfen kann. Ohne den ethischen Aufschrei vor 15 Jahren wäre es dazu allerdings zumindest so schnell wohl nicht gekommen.

Lesen Sie dazu auch: Stammzellen vor Gericht: Minierfolg für Bonner Forscher

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