Auslandskrankenschutz

BKKen klagen gegen BVA

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KÖLN. Eine Reihe von Betriebskrankenkassen wird gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) klagen.

Kassen wie die Deutsche BKK sowie die BKKen RWE, E.ON R+V und PWC sehen nicht ein, dass die Aufsicht ihnen ab Anfang kommenden Jahres untersagt, den Versicherten als Teil des Krankenversicherungsschutzes auch eine Deckung für Auslandsreisen zu gewähren.

Das BVA sieht diese Praxis als rechtswidrig an. Damit sie ihren Versicherten einen Krankenversicherungsschutz im Ausland anbieten können, arbeiten einige Kassen mit privaten Krankenversicherern zusammen. Diese Kooperation sieht das BVA als nicht rechtmäßig an.

Während manche Kassen ihr Angebot deshalb einstellen, wollen die anderen die Frage juristisch klären lassen. Der ADAC bewirbt inzwischen mit Hinweis auf die Anweisungen des BVA seinen eigenen privaten Auslands-Krankenschutz. (iss)

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