Volljährige Kinder müssen ein selbstbewohntes Eigenheim nicht für den Lebensunterhalt ihrer Eltern verkaufen. Auch eine angemessene Altersvorsorge bleibt bei der Berechnung des Elternunterhalts unangetastet, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.