Mietrecht
Gekündigter Raucher geht in Berufung
DÜSSELDORF. Der wegen Zigarettenrauchs fristlos gekündigte Düsseldorfer Mieter Friedhelm Adolfs geht gegen das Urteil des Amtsgerichts vor.
Gegen den Beschluss, der die fristlose Kündigung des 75-Jährigen durch die Vermieterin bestätigte, werde Berufung beim Landgericht Düsseldorf eingelegt. Das teilte der Anwalt des Rauchers, Martin Lauppe-Assmann, am Dienstag mit.
Das Amtsgericht hatte in dem aufsehenerregenden Prozess festgestellt, dass einem Mieter die Wohnung gekündigt werden darf, wenn er durch Zigarettenrauch seine Nachbarn belästigt. (dpa)
Az.: 24 C 1355/13