Ein zwei Jahre altes Mädchen starb nach einer Routine-Operation - zum Auftakt des Prozesses hat der angeklagte Anästhesist den Eltern sein Bedauern ausgesprochen. Der Tod der kleinen Lina sei an ihm nicht spurlos vorübergegangen, sagte er am Montag am Landgericht Gera.
Die AOK Rheinland/Hamburg darf weiterhin Wahltarife zur Kostenerstattung zusätzlicher Leistungen anbieten.Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Ein dänischer Hörgerätehersteller verlangt 1,1 Milliarden Euro Schadenersatz vom Bundeskartellamt. Seine Anwälte bekamen am Mittwoch die Leviten gelesen.
Nach einer ambulanten Op an den Polypen starb ein zweijähriges Mädchen. Jetzt ist ein Narkosearzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden - und zwar zu einer Geldstrafe.
Wer auf einer Urlaubsreise erkrankt, sollte sich - wenn möglich - vor einer medizinischen Behandlung an die Notrufzentrale seiner Versicherung wenden. Andernfalls könnte er auf den Kosten der Behandlung sitzen bleiben, wie ein Urteil des Amtsgerichts München zeigt.
Im Streit um ärztliche Aufklärungsgespräche stoßen oft zwei grundlegend verschiedenartige Interessen aufeinander: Der Alltag der Mediziner und teils schwere Einzelschicksale.
Zur Dialyse oder zum Arzt müssen sich viele Kranke fahren lassen. Was wohl wenige wissen: Dabei können je nach Transportmittel verschiedene Mehrwertsteuersätze anfallen. Nun liegt diese Frage vor Gericht.
Mehr Tempo bei der Lösung der Berufshaftpflichtprobleme der Hebammen mahnen die Länder Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein an. Der Berliner Senat hat eine gemeinsame Bundesratsinitiative am Dienstag beschlossen.
Der BGH hat ein Leiturteil zum Streit um Inhalte des ärztlichen Aufklärungsgesprächs gefällt. Die Richter urteilen: Im Zweifel sollen die Gerichte den Ärzten eher glauben als den Patienten.
Katastrophales Führungsverhalten und ein Bonusvertrag, der fatale Anreize setzte: Am Göttinger Transplantzentrum war viel schief gelaufen. Aber die Aufarbeitung des Skandals bietet auch Chancen, Fehler im System grundlegend zu beheben.
Bei einem auslaufenden Arbeitsverhältnis müssen die Folge- und Erstbescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nahtlos aufeinander folgen, so das Bundessozialgericht.