Arzneimittel

Zulassungspflicht für Mundspüllösung

OLG Hamm verweist auf "pharmakologische Wirkung" gegen Bakterien.

Veröffentlicht:

HAMM. Mundspüllösungen zum Unschädlichmachen von Bakterien in der Mundhöhle sind zulassungspflichtige Arzneimittel. Ohne Zulassung dürfen sie daher nicht verkauft werden, wie jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied.

Es gab damit einer Wettbewerbsklage statt. Das klagende Unternehmen stellt Mundspüllösungen her, für die eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht. Es sieht sich unzulässig benachteiligt, wenn andere Hersteller sich nicht um eine Zulassung kümmern.

Der beklagte Wettbewerber hat keine Zulassung. Sein früher sogar als "medizinische Mundspüllösung" beworbenes Produkt enthält 0,12 Prozent Chlorhexidin. Der Stoff macht Bakterien an der Oberfläche von Mundschleimhaut und Zähnen unschädlich.

Durch die Reduzierung von Keimen in der Mundhöhle würden bakteriell bedingte Entzündungen des Zahnfleisches gelindert, stellte nun das OLG Hamm fest. Dies sei eine "pharmakologische Wirkung", die die natürlichen Vorgänge im menschlichen Organismus nennenswert beeinflusse. Daher benötige das Mittel eine Zulassung als Arzneimittel.

Nach dem Hammer Urteil darf der Hersteller seine Mundspüllösung nicht mehr bewerben und verkaufen, bis eine arzneimittelrechtliche Zulassung vorliegt. (mwo)

Az.: 4 U 70/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

G-BA-Plenum

Mindestmenge für Operationen bei Morbus Hirschsprung

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Müssen die Praxen Angst vor Sanktionen wegen der ePA haben, Herr Naumann?

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis

Lesetipps
Ein Mann hält sich die Hände an den schmerzenden Rücken

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?