Hörgeräte

Gericht kritisiert Klage im Übernahmestreit

Ein dänischer Hörgerätehersteller verlangt 1,1 Milliarden Euro Schadenersatz vom Bundeskartellamt. Seine Anwälte bekamen am Mittwoch die Leviten gelesen.

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DÜSSELDORF. Mit ungewöhnlich scharfer Kritik hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) auf eine Milliardenklage gegen den deutschen Staat reagiert.

Eine renommierte Großkanzlei vertritt ein dänisches Unternehmen, das wegen einer geplatzten Fusion von Hörgeräte-Herstellern 1,1 Milliarden Euro Schadenersatz vom Bundeskartellamt verlangt.

"Wir werden die Berufung zurückweisen", kündigte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen am Mittwoch an und rügte "sprachliche Entgleisungen" der Klägerseite.

Das dänische Unternehmen GN Store Nord fordert den entgangenen Kaufpreis für seine Hörgeräte-Sparte vom deutschen Steuerzahler ein. Das Kartellamt hatte die Übernahme durch die Schweizer Phonak untersagt.

Der Bundesgerichtshof hatte das Verbot Jahre später in letzter Instanz als rechtswidrig aufgehoben. Danach sei die Übernahme aber nicht mehr möglich gewesen, argumentiert GN Store.

Richter über Vorwürfe empört

Dem Gericht, das den Fall ebenfalls geprüft hatte, hätten die Kläger vorgeworfen, "wir hätten aus Faulheit den einfachsten Weg gewählt. Das rückt uns in die Nähe der Rechtsbeugung und die ist ein Verbrechen", sagte Kühnen.

"Es ist inakzeptabel, dass der Senat und das Bundeskartellamt so mit Dreck beworfen werden", ergänzte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats. Der Vorwurf, das Bundeskartellamt sei voreingenommen gewesen und habe wichtige Tatsachen fahrlässig außer Acht gelassen, sei "völlig haltlos".

Die Behauptung, bei der zu prüfenden Unternehmensübernahme handele es sich um eine einfache Sache, bei der grobe Fehler unterlaufen seien, "geht an diesem Fall vollkommen vorbei".

Der Fall sei im Gegenteil rechtlich ausgesprochen schwierig gewesen und habe höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfragen enthalten. Sowohl das Oberlandesgericht als auch die mit hochkarätigen Ökonomen besetzte Monopolkommission hätten das Ergebnis der Wettbewerbshüter überprüft und bestätigt.

Entscheidung am 26. März

Dass der Bundesgerichtshof später zu einem anderen Ergebnis gekommen sei, mache die Arbeit des Kartellamts nicht zu einem "schuldhaften Verhalten".

Ein Anwalt der Klägerseite sagte, er wolle sich entschuldigen, falls "Missverständnisse" entstanden seien und die Begründung der Berufung an einigen Stellen "zu laut" sei. Das Gericht will seine Entscheidung am 26. März verkünden.

Phonak (heute: Sonova Holding) hatte im Herbst 2006 angekündigt, die Hörgerätesparte von GN Store zu übernehmen.

Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme wegen ihrer Auswirkungen auf den deutschen Hörgerätemarkt geprüft und 2007 untersagt. Sie führe zur Verstärkung eines marktbeherrschenden Oligopols, hatte das OLG ein Jahr später bestätigt. (dpa)

Az.: VI O 43/13

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