Ärzte, die sich an Verträgen mit der AOK Nordwest beteiligen, brauchen sich keine Sorgen zu machen. Die Tatsache, dass die Sozialwahl 2011 bei der Krankenkasse vom Bundessozialgericht (BSG) für ungültig erklärt wurde, hat auf ihre seitdem geschlossenen Verträge keinen Einfluss.