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Zahnreinigung

Kasse muss auch bei Parodontitis nicht zahlen

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STUTTGART. Auch bei einer Zahnfleischentzündung können Patienten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht die Kostenübernahme für eine professionelle Zahnreinigung verlangen.

Weder gibt es hierfür eine entsprechende Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses, noch stelle die chronische Parodontitis eine lebensgefährliche Erkrankung dar, die die Kostenübernahme für die professionelle Zahnreinigung ausnahmsweise begründen könnte, urteilte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem jetzt veröffentlichten Urteil.

Der Kläger leidet an Parodontitis und meinte, zwei professionelle Zahnbehandlungen seien Teil der Behandlung gewesen. Daher müsse die Krankenkasse Kosten von jeweils gut 30 Euro erstatten. Die Kasse verweigerte dies.

Zu Recht, wie das Landessozialgericht entschied. Ohne Empfehlung des Bundesausschusses gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Auch wenn eine professionelle Zahnreinigung sinnvoll seien könne, falle sie "grundsätzlich und ohne Ausnahmen in den Bereich der Eigenvorsorge". (mwo)

Az.: L 11 KR 211/15

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