AOK Nordwest

Verträge sind vom BSG-Urteil nicht berührt

Veröffentlicht:

KÖLN. Ärzte, die sich an Verträgen mit der AOK Nordwest beteiligen, brauchen sich keine Sorgen zu machen. Die Tatsache, dass die Sozialwahl 2011 bei der Krankenkasse vom Bundessozialgericht (BSG) für ungültig erklärt wurde, hat auf ihre seitdem geschlossenen Verträge keinen Einfluss.

Die "Gewerkschaft der Sozialversicherung" hatte gegen die Sozialwahl 2011 geklagt, weil ihr Wahlvorschlag vom Wahlausschuss zurückgewiesen worden war. Das BSG hatte der Gewerkschaft Recht gegeben.

"Wir versuchen jetzt, mit allen Beteiligten eine tragfähige Lösung zu finden", sagt der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordwest Martin Litsch der "Ärzte Zeitung".

Möglich wäre es, der Gewerkschaft über eine Friedensliste Sitze im Verwaltungsrat der Kasse zu geben. Die Alternative wäre eine komplette Neuwahl. Im Jahr 2017 findet ohnehin die nächste Sozialwahl statt.

Der Verwaltungsrat wird jetzt erst einmal in der Besetzung arbeiten, die vor der Wahl 2011 im Amt war - am Personaltableau wird sich dadurch nicht viel ändern.

Die Beschlüsse, die der Verwaltungsrat bis Juni 2014 gefällt hat, haben nach Angaben Litschs nach den ihm bekannten Rechtsauffassungen Bestand.

Damals hatte bereits das LSG Nordrhein-Westfalen die Wahl für ungültig erklärt. Die Kasse warte auf die Rechtsinterpretation des Aufsichtsministeriums zu der Frage, ob auch die danach gefällten Beschlüsse gültig bleiben.

Auf das operative Vertragsgeschehen habe die BSG-Entscheidung keinen Einfluss, betont Litsch. Vereinbarungen, die der Vorstand der AOK Nordwest etwa mit Arztnetzen, KVen oder Hilfsmittelherstellern geschlossen hat, seien nicht betroffen. "Die Verträge gehören nicht zu den Aufgaben des Verwaltungsrats." (iss)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Pharma-Agenda: Deutschland nach der Bundestagswahl

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Was bringt die Entbudgetierung für Ihre Praxis, Dr. Schorn?

Lesetipps
Abbildung einer umgefallenen Engels-Statur.

© Quy / stock.adobe.com

Wichtiger Laborwert

HDL-Cholesterin – wie „gut“ ist es wirklich?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung