Urteil

Werbung für Eizellspende ist erlaubt

Die Samenspende ist in Deutschland erlaubt, die Eizellspende nicht. Das nutzen ausländische Mediziner, um dafür zu werben. Die Klage eines deutschen Arztes dagegen blieb jetzt vor dem Bundesgerichtshof erfolglos.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Ausländische Mediziner dürfen in Deutschland für eine in ihrer Heimat erlaubte Kinderwunsch-Behandlung per Eizellspende werben.

Sie dürfen auch darauf hinweisen, dass deutsche Ärzte die vorbereitende Hormonbehandlung vornehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag und bestätigte damit das Urteil eines Berliner Gerichts.

Dieses hatte die Klage eines deutschen Reproduktionsmediziners gegen die Werbetour eines tschechischen Kollegen abgewiesen. Eizellspenden sind in Deutschland - im Gegensatz zu Samenspenden - nicht zulässig.

Wettbewerb ist zulässig

Das Verbot sei aber nicht dazu da, den Wettbewerb zwischen Medizinern zu regeln (Az: I ZR 225/13), urteilten die Karlsruher Richter.

Damit unterlag ein deutscher Arzt mit seiner Klage gegen einen tschechischen Kollegen.

Dessen in Pilsen und Karlsbad ansässiges Institut für Reproduktionsmedizin hatte 2008 in Hamburg einen Info-Abend mit dem Titel veranstaltet: "Vom Kinderwunsch zum Wunschkind, ungewollt kinderlos - muss das sein?"

Der tschechische Frauenarzt hatte dabei die Möglichkeit der Eizellspende vorgestellt und darauf hingewiesen, dass in Deutschland niedergelassene Ärzte die für Eizellübertragungen erforderlichen Vorbehandlungen von Spenderinnen und Empfängerinnen vornähmen.

Verstoß gegen Embryonenschutzgesetz

Der deutsche Kollege sah einen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz und klagte auf Unterlassung dieser Art von Werbung. Das Landgericht Berlin wies die Klage ab.

Doch das Kammergericht Berlin sah "die naheliegende Gefahr", dass Frauen nach der Veranstaltung einen Arzt in Deutschland für eine stimulierende Behandlung aufsuchen - damit würde dieser Beihilfe zur nach deutschem Recht strafbaren Eizellspende leisten.

Nach dem Embryonenschutzgesetz droht demjenigen eine bis zu dreijährige Haft oder Geldstrafe, der auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt.

In anderen europäischen Ländern wie Belgien, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Spanien oder in Tschechien ist die Eizellspende hingegen erlaubt.

Schätzungen zufolge reisen jährlich mehrere Hundert Frauen oder Paare ins Ausland, in der Hoffnung, dort mit einer Eizellspende den Kinderwunsch zu erfüllen.

Das deutsche Verbot soll eine "gespaltene Mutterschaft" verhindern und damit Probleme des Kindes bei seiner Identitätsfindung.

Ein fragwürdiges Gesetz?

Ein verfassungsmäßig fragwürdiges Gesetz, befand der Anwalt des tschechischen Arztes in der BGH-Verhandlung. Warum sei die Samenspende zugelassen, die Eizellspende aber nicht? "Eine gespaltene Vaterschaft ist auch nicht gerade ideal", meinte der Anwalt.

Zu einer Antwort auf diese grundsätzliche Frage wollten sich die BGH-Richter am Donnerstag nicht hinreißen lassen.

Sie entschieden lediglich, "dass kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht, wenn für Vorbereitungshandlungen für eine Eizellspende in Deutschland geworben wird". (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

ARE in Grafiken

RKI: Grippewelle deutet sich an

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

ADHS im Erwachsenenalter

Wechseljahre und ADHS: Einfluss hormoneller Veränderungen auf Symptomatik und Diagnose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Den Herausforderungen mit Hopfenextrakt begegnen

© Pixelrohkost / stock.adobe.com

Arztinformation – Hilfe für Patientinnen in den Wechseljahren

Den Herausforderungen mit Hopfenextrakt begegnen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Procter & Gamble Health Germany GmbH, Schwalbach am Taunus
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nachgefragt bei Kammern und KVen

Dass Behandlungen abgelehnt werden, kommt selten vor

Zwei Phase-III-Studien gescheitert

Semaglutid wirkt nicht gegen Alzheimer

Lesetipps
Fünf Menschen im Wartezimmer.

© Tyler Olson / stock.adobe.com

Einteilung in fünf Gruppen

Diabetes: Risiken für Komorbiditäten vom Subtyp abhängig