Die Klinik-Vergütung setzt eine umfassende Aufklärung voraus, falls Schwerstkranke eine noch nicht anerkannte Behandlungsmethode beanspruchen. Das betont das Bundessozialgericht.
In der modernen Wundversorgung stehen möglicherweise große Einschnitte in der ambulanten Versorgung bevor: Ärzte könnten bald mit Versorgungslücken kämpfen – oder mit Regressen.