Kommentar zur modernen Wundversorgung

Mächtig Dampf im Kessel

Um Verbandmittel, die eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung im Körper entfalten, wird heftig gepokert.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Schwarzer Peter gesucht! Je nachdem, wie die neue Verbandmitteldefinition aussieht und wie lange die Übergangsfrist betragen soll, innerhalb derer die Hersteller von rund 3000 betroffenen Wundversorgungsprodukten, die eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung im menschlichen Körper entfalten, einen studienbasierten Nutzennachweis zur Erstattungsfähigkeit dieser Produkte erbringen müssen, sind Versorgungsengpässe bei einem Teil der bundesweit rund 900.000 Wundpatienten absehbar. Eine Situation, die, so die Intention des Gesetzgebers, ausdrücklich nicht eintreten soll(te)

Es bringt jetzt wenig, nach dem Schwarzen Peter für mögliche Versorgungsengpässe zu suchen. So ist es verständlich, dass die Bundesregierung argumentiert, die Hersteller hätten sich schon 2017 mit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) darauf einrichten können, dass einschneidende Änderungen auf sie zukommen könnten – sprich, sie hätten schon damals antizipieren können – oder müssen? –, dass sie für bestimmte Wundversorgungsprodukte nicht um den Nutzennachweis im Rahmen klinischer Studien umhin kommen würden.

Daher hält die Regierung an der zwölfmonatigen Übergangsfrist nach bisherigem Stand fest. Genauso verständlich ist die Argumentationskette der betroffenen Wundproduktehersteller, dass binnen zwölf Monaten die für die künftige GKV-Erstattungsfähigkeit erforderlichen klinischen Studien in der Regel nicht zu stemmen sein werden – auch und gerade vor dem Hintergrund, dass es sich beim Löwenanteil der Medizinprodukteunternehmen um kleine und mittelständische Unternehmen handelt, die derzeit zudem mit der Umsetzung der Anforderungen an die novellierte EU-Medizinprodukteverordnung am Anschlag arbeiten.

Rückenwind bekommt die Branche hier ausgerechnet vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Dieser hatte mit einem Beschluss Mitte Dezember 2019 nach zwölf langen Jahren den Weg freigemacht für die Erbringung der Vakuumversiegelungstherapie (VVS) in der ambulanten Versorgung zur Behandlung von Wund-Patienten.

Das Verfahren dauerte deshalb so lange, weil GBA, Hersteller und Studienorganisationen gleichermaßen Schwierigkeiten hatten, geeignete Patienten zu finden und Studien aufzusetzen. Zum Patientenwohle sollte man jetzt auf politischer Ebene einen tragfähigen Konsens finden.

Schreiben Sie dem Autor: matthias.wallenfels@springer.com

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Europäische Chemiepolitik

Ethanol bleibt in der EU als Desinfektionsmittel zulässig

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Mittlere Veränderung des DAS28-CRP bis Woche 52 gegenüber Ausgangswert (primärer Wirksamkeitsendpunkt)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Anti-TNF-Therapie

Erstes Golimumab-Biosimilar erweitert Therapiespielräume bei RA, PsA, axSpA und pJIA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Abb. 1: sPGA-Ansprechen über zwei Jahre

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [1]

Psoriasis-Therapie bei Kindern und Erwachsenen

PDE-4-Hemmer: erste orale Systemtherapie für Kinder − auch bei besonderen Manifestationen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Amgen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

DEGAM-Leitlinie

So sollten Sie bei Schilddrüsenknoten vorgehen

„Demenz-Uhr“ erstellt

Bluttest könnte Alzheimerbeginn vorhersagen

Hilfe für Patienten und Angehörige

Palliativmedizin: Vier Tipps aus dem Versorgungsalltag

Lesetipps
Ein Arzt füllt einen internationalen Impfpass aus.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?