Die Verlegung einer genehmigten Anstellung von einem MVZ in ein anderes ist auch dann erlaubt, wenn es sich bei deren Trägern um verschiedene GmbH handelt – die aber ein und derselben Holding gehören.
Ein hausärztliches Corona-Attest kann Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, den Gesundheitsschutz für die Beschäftigten zu verstärken, urteilt ein Arbeitsgericht. Konkrete Maßnahmen können Mitarbeiter aber nicht verlangen.