Kommentar zur Ärzte-Zulassungsverordnung
Die Ärzte-ZV wackelt
Nach dem BSG-Urteil zur Ärzte-Zulassungsverordnung ist klar: Nur die Aufnahme der Regelungen in das Sozialgesetz bietet Rechtssicherheit.
Veröffentlicht:Wie komme ich in die vertragsärztliche Versorgung? Wann muss ich mit einem Rauswurf rechnen? Für Ärzte, aber auch für Betreiber und Gesellschafter eines MVZ, geht es in der Ärzte-Zulassungsverordnung um die Existenz. Solche Fragen, allemal wenn es um Grundrechte wie die Berufsfreiheit geht, gehören in ein Gesetz. Doch die Ärzte-ZV ist eine Verordnung.
Lange spielte dies keine Rolle, weil nur der Bundestag die Ärzte-ZV geändert hat. Daher hatte das Bundessozialgericht (BSG) die Regelungen als gesetzesgleich gewertet. Doch das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2016 entschieden: Verordnung bleibt Verordnung.
Was das bedeutet, wurde in der Sitzung des BSG-Vertragsarztsenats klar: Alle Regelungen der Ärzte-ZV, die mit Statusfragen verbunden sind, stehen auf der Kippe.
Auch wenn im konkreten Fall das BSG eine Regelung zur Verlegung von Arztanstellungen gerade noch gelten ließ, kann das Urteil nur als Weckruf nach Berlin gelesen werden. Eine Durchsicht der Ärzte-ZV ist überfällig, um alle Regelungen in das Sozialgesetzbuch zu verschieben. Nur das bietet Rechtssicherheit. Und die können Ärzte und MVZ erwarten.
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