Patientendaten

PDSG – manche Punkte bleiben strittig

Datenschutz, Kassenmonopol bei der ePA — einige Vorhaben aus dem PDSG lösten heftige Debatten aus, die teilweise bis heute anhalten. Ein Überblick.

Sybille CornellVon Sybille Cornell Veröffentlicht:

Neu-Isenburg. Das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) hat den Bundesrat passiert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat damit eines seiner wichtigsten Gesetze auf den Weg gebracht. Das Gesetzgebungsverfahren hatte teilweise heftige Debatten ausgelöst. Die am heftigsten diskutierten Punkte sind vor allem rechtlicher Natur.

Datenschutz in der ePA: Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Professor Ulrich Kelber hatte noch kurz vor der Sitzung des Bundesrats davor gewarnt, das Gesetz unverändert zu verabschieden. Insbesondere kritisierte er, dass zum Start 2021 eine „abgespeckte“ Version bei den Zugriffsrechten der ePA „zu einem europarechtswidrigen, defizitären Zugriffsmanagement“ führen werde.

Erst ab 2022 soll es ein Rechtemanagement geben, bei dem der Patient für einzelne Dokumente bestimmen kann, wer darauf Zugriff hat und wer nicht. Sicherheitsprobleme sieht Kelber zudem bei der Authentifizierung, vor allem, wenn die Daten wie geplant auf den Handys der Patienten angezeigt werden können. Die vierstellige PIN der mobilen Geräte reiche nicht aus, um die Patientendaten abzusichern. Kelber blieb nicht unwidersprochen. Datenschutz sei ohne Frage wichtig, doch dürfe er nicht zum Hemmschuh für eine bessere Patientenversorgung werden, die Leben retten könne, so Professor Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.

Ethische und rechtliche Bedenken zum Datenschutz bemängelte das „Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)“. Ärzte kämen in eine Zwickmühle zwischen der Verpflichtung, die Patientenakte zu befüllen und dem ethischen Verstoß gegen die Schweigepflicht.

Am Ende blieb die Bundesregierung bei ihrer Auffassung. Am Datenschutzkonzept wurde nicht mehr gerüttelt.

Neben den Fragen des Datenschutzes haben noch einige kurzfristige Änderungen des PDSG Protest ausgelöst.

Kassenmonopol mit der ePA: Nach Paragraf 341 ist nun die Entwicklung der elektronischen Patientenakten „allein Krankenkassen oder Unternehmen der privaten Krankenversicherungen“ vorbehalten. Der Bundesverband der Gesundheits-IT (bvitg) protestierte umgehend gegen die „Entscheidung gegen den Wettbewerb“ und forderte „eine Öffnung des Marktes für Drittanbieter“. Auch CGM-Vorstandsmitglied Dr. Eckhart Pech konstatierte: „Mit den Änderungen am PDSG auf den letzten Metern im Sommer haben wir bei den Patientenakten keinen freien Markt mehr.“ Pech zog in Zweifel, dass „die starke Position der Krankenkassen bei der ePA der Patientensouveränität dient.“

KBV als Lösungsanbieter: Der neue Paragraf 68c räumt der KBV und den KVen die Möglichkeit ein, die Entwicklung digitaler Innovationen zu fördern und in diesem Rahmen auch Innovationen in Zusammenarbeit mit Krankenkassen zu „entwickeln oder von diesen entwickeln (zu) lassen“. Das sei „ein fataler Schritt zur schleichenden Verstaatlichung der Gesundheits-IT“, schimpfte der Praxis-EDV-Hersteller medatixx. Paragraf 285 SGB V erlaube den Kassenärztlichen Vereinigungen bereits, Daten zu erheben und zu speichern. Die KBV dürfe durch diesen Paragrafen „deutlich umfangreicher“ als bisher Versichertendaten auswerten und die Ergebnisse nutzen. Dies verschaffe der KBV signifikante Wettbewerbsvorteile bei der Entwicklung und dem Vertrieb eigener Lösungen. (syc)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse