Patientendaten
PDSG – manche Punkte bleiben strittig
Datenschutz, Kassenmonopol bei der ePA — einige Vorhaben aus dem PDSG lösten heftige Debatten aus, die teilweise bis heute anhalten. Ein Überblick.
Veröffentlicht:Neu-Isenburg. Das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) hat den Bundesrat passiert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat damit eines seiner wichtigsten Gesetze auf den Weg gebracht. Das Gesetzgebungsverfahren hatte teilweise heftige Debatten ausgelöst. Die am heftigsten diskutierten Punkte sind vor allem rechtlicher Natur.
Datenschutz in der ePA: Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Professor Ulrich Kelber hatte noch kurz vor der Sitzung des Bundesrats davor gewarnt, das Gesetz unverändert zu verabschieden. Insbesondere kritisierte er, dass zum Start 2021 eine „abgespeckte“ Version bei den Zugriffsrechten der ePA „zu einem europarechtswidrigen, defizitären Zugriffsmanagement“ führen werde.
Erst ab 2022 soll es ein Rechtemanagement geben, bei dem der Patient für einzelne Dokumente bestimmen kann, wer darauf Zugriff hat und wer nicht. Sicherheitsprobleme sieht Kelber zudem bei der Authentifizierung, vor allem, wenn die Daten wie geplant auf den Handys der Patienten angezeigt werden können. Die vierstellige PIN der mobilen Geräte reiche nicht aus, um die Patientendaten abzusichern. Kelber blieb nicht unwidersprochen. Datenschutz sei ohne Frage wichtig, doch dürfe er nicht zum Hemmschuh für eine bessere Patientenversorgung werden, die Leben retten könne, so Professor Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.
Ethische und rechtliche Bedenken zum Datenschutz bemängelte das „Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)“. Ärzte kämen in eine Zwickmühle zwischen der Verpflichtung, die Patientenakte zu befüllen und dem ethischen Verstoß gegen die Schweigepflicht.
Am Ende blieb die Bundesregierung bei ihrer Auffassung. Am Datenschutzkonzept wurde nicht mehr gerüttelt.
Neben den Fragen des Datenschutzes haben noch einige kurzfristige Änderungen des PDSG Protest ausgelöst.
Kassenmonopol mit der ePA: Nach Paragraf 341 ist nun die Entwicklung der elektronischen Patientenakten „allein Krankenkassen oder Unternehmen der privaten Krankenversicherungen“ vorbehalten. Der Bundesverband der Gesundheits-IT (bvitg) protestierte umgehend gegen die „Entscheidung gegen den Wettbewerb“ und forderte „eine Öffnung des Marktes für Drittanbieter“. Auch CGM-Vorstandsmitglied Dr. Eckhart Pech konstatierte: „Mit den Änderungen am PDSG auf den letzten Metern im Sommer haben wir bei den Patientenakten keinen freien Markt mehr.“ Pech zog in Zweifel, dass „die starke Position der Krankenkassen bei der ePA der Patientensouveränität dient.“
KBV als Lösungsanbieter: Der neue Paragraf 68c räumt der KBV und den KVen die Möglichkeit ein, die Entwicklung digitaler Innovationen zu fördern und in diesem Rahmen auch Innovationen in Zusammenarbeit mit Krankenkassen zu „entwickeln oder von diesen entwickeln (zu) lassen“. Das sei „ein fataler Schritt zur schleichenden Verstaatlichung der Gesundheits-IT“, schimpfte der Praxis-EDV-Hersteller medatixx. Paragraf 285 SGB V erlaube den Kassenärztlichen Vereinigungen bereits, Daten zu erheben und zu speichern. Die KBV dürfe durch diesen Paragrafen „deutlich umfangreicher“ als bisher Versichertendaten auswerten und die Ergebnisse nutzen. Dies verschaffe der KBV signifikante Wettbewerbsvorteile bei der Entwicklung und dem Vertrieb eigener Lösungen. (syc)
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