Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ist eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe nötig. In einer Podiumsdiskussion beim Schmerz-und Palliativtag blickten die Teilnehmer auch auf die Regelung in Österreich.
Seit 20. März gilt das entschärfte Infektionsschutzgesetz. Die Länder hatten sich gewehrt, letztlich doch zugestimmt. Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) schildert in der Ärzte Zeitung die Bedenken aus Ländersicht.
Nur ein Gag? Die KV Baden-Württemberg hat einen „Bußgeldkatalog Medizin“ zusammengestellt. Die klare Botschaft des sarkastischen Werks: Die Reglementierung der Vertragsärzte hat einen Grad erreicht, der den Nachwuchs abschreckt.
Privatärzte müssen in Hessen den ärztlichen Bereitschafsdienst nicht mitfinanzieren. Die KV habe keine „Rechtsetzungskompetenz“, wie das Landessozialgericht in einem Eilbeschluss argumentiert.
Die Steuerbehörden haben im Jahr 2020 in Deutschland 602 Erbschaften oder Schenkungen von mehr als zehn Millionen Euro registriert – insgesamt 14,2 Milliarden Euro.
Nicht gänzlich streichen, aber modifizieren will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Paragrafen 219a StGB. Außerdem spricht sie sich dafür aus, dass die Kassen die Pille länger zahlen.
Eine allgemeine Corona-Impfpflicht in Deutschland hat noch einige Hürden zu überwinden. Die Abgeordneten dürfen jetzt eine entscheidende Frage nicht aus den Augen verlieren.
Bald sind Osterferien, da lockt die Urlaubszeit. Also einfach die Praxis schließen? Nein, Vertragsärzte müssen erst bestimmte Voraussetzungen schaffen, bevor sie in Urlaub gehen. Ein Überblick mit Tipps, was es zu beachten gilt.
Gespannt wartet die MVZ-Szene auf die Begründung des Bundessozialgerichts zu seinem Urteil von Ende Januar. Demnach können sich MVZ-Gesellschafter nicht selbst als Ärzte anstellen. Anwälte sehen institutionelle MVZ-Anbieter im Vorteil.
Im Gesundheitsausschuss nahmen sich Verfassungsrechtler die Gesetzentwürfe des Bundestages zur allgemeinen Corona-Impfpflicht vor. Gefahrenabschätzung aufgrund von Prognosen reiche nicht aus, hieß es.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erlaubt eine 40-tägige Gebetsmahnwache vor einer Abtreibungsberatung. Die Frauen seien durch Büsche und hecken ausreichend geschützt.
Ärztekammer Westfalen-Lippe und das Uniklinikum Münster warnen vor voreiligem „Freedom Day“. Ohne Schutzmaßnahmen werde im Gesundheitswesen die notwendige Erholung im Sommer ausfallen.