Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert, vor einer Freigabe von Cannabis in Deutschland über eine Obergrenze des psychoaktiven Wirkstoffs THC zu diskutieren.
Das hohe Schutzniveau gerade in Kliniken rechtfertigt es für Krankenhäuser, Sommerfeste für ihre Mitarbeiter unter verschärften Corona-Bedingungen abzuhalten, so das Landesarbeitsgericht Berlin.
Um vulnerable Gruppen zu schützen, dürfen Gesundheitsämter bei Affenpocken-Infizierten eine Absonderung verfügen, so ein Verwaltungsgericht. Dabei geht es nicht darum, wie die Infektion zu Stande kommt.
„Zwingende Gründe“ wie gesundheitliche Beeinträchtigungen können dazu führen, dass die Zehnjahres-Frist zur Erbschaftsteuerbefreiung auch bei vorzeitigem Auszug aus dem Familienheim gewährt wird.
Impfgegner und -gegnerinnen in Uniform haben schlechte Karten, wenn sie sich einer Anweisung zur Corona-Schutzimpfung verweigern. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt zwei Kläger abgewiesen.
Neues hat die Begleiterhebung zur THC-Verordnung nicht gebracht. Und das BfArM hat offensichtlich auch keine Lust, interpretierend mehr Fleisch an den Knochen zu bringen.
Durchwachsene Bilanz der Begleiterhebung zur Cannabisverordnung: Die federführende Behörde moniert insbesondere mangelnde Teilnahmebereitschaft der Hausärzte und warnt vor Missbrauch bei Blüten. Patienten stört das nicht.
Ehemaligen Kollegen und Vorgesetzten des Patientenmörders wird derzeit der Prozess gemacht. Das Gericht hat aber bislang keine ausreichenden Beweise für ihre Schuld.
Der Landesgesundheitsminister wirft der Ampel-Koalition vor, die Risiken von Cannabis nicht ernstzunehmen. Zudem gebe es wichtigere Aufgaben als die Legalisierung dieser Droge.
Das Tübinger Start-up CureVac zieht wegen Patentverletzungen gegen BioNTech vor Gericht. CureVac will eigenen Angaben nach „geistige Eigentumsrechte aus mehr als zwei Jahrzehnten Pionierarbeit in der mRNA-Technologie geltend machen“.