Das Bundessozialgericht bestätigt, was zuvor auch Sozialgerichte schon zur GKV-Leistungspflicht und insbesondere zur Kryokonservierung geurteilt hatten: Die Erstattung greift erst mit gültiger EBM-Position.
40 Millionen Heilmittelverordnungen erhalten GKV-Versicherte jährlich. Richtlinienkonforme EDV-Unterstützung soll Verordnungsmängel verhindern. Laut Bundesregierung ist das aber nicht immer möglich.
Hat ein Patient bereits einen Elektrorollstuhl, so entbindet dies die Krankenkasse nicht, ihm auch noch einen Aktivrollstuhl zu zahlen. Wichtig sei die autonome Fortbewegung, meint das Gericht.
Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks ist mit der Erwerbsminderungsrente verwandt. Für Ärzte und Ärztinnen, die freiwillig GKV-versichert sind, bedeutet das: Krankengeld bekommen sie nicht auch noch.
Wie wichtig es ist, bei einem Umzug Adressänderungen mitzuteilen, zeigt ein neuer Fall. Weil ein Brief nie bei ihm ankam, merkte ein Versorgungswerk-Mitglied zu spät, dass es zu viel Beiträge zahlte – und konnte dies nicht mehr anfechten.
Zwischen Krankenkasse und Arzt besteht keine unmittelbare Rechtsbeziehung. Es sei daher Sache der KV, Fehlabrechnungen zu prüfen und richtigzustellen, so ein Gericht.
Das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte hat mit vertragsärztlichem Leistungsrecht nichts zu tun: Weder ist in diesem Zusammenhang die eGK einzulesen, noch muss ein persönlicher Arztkontakt stattfinden.
Die AOK hatte gegen einen Arzt einen Regress verhängt, weil er eine Triple-Therapie verschiedener Wirkstoffe verordnet hatte. Die Krankenkasse bezog sich dabei auf die Fachinformationen der Mittel. Zu Unrecht, urteilte nun das Bundessozialgericht.
Die persönliche Leistungserbringung im Labor ist nicht frei von Stolperfallen. Beim Laborärztetag gab es Tipps, worauf Praxen achten sollten, wenn sie die Analytik an nichtärztliche Mitarbeiter delegieren.