Auf die Apotheken wurde von Union und SPD im Bundestag ein „Halleluja“ angestimmt. Die Opposition sieht das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz kritisch und ist sich darin einig mit Kassen- und Ärztevertretern.
Über 200.000 Euro fordert die KV Bayerns von einem Radiologen zurück. Der hatte trotz gerichtlichen Verbots Patientinnen untersucht, was laut Bundessozialgericht auch als „Behandlung“ anzusehen sei.
Eine bürokratische Verpflichtung weniger: Coronainfektionen sind inzwischen soweit abgeebbt, dass nach Ansicht des Gesetzgebers Arztmeldungen zwecks Kontrolle der Gefährdungslage verzichtbar sind.
Infektionsschutz mit sämtlichen Totimpfstoffen, In-vitro-Testung auf Adenoviren und Co, venöse Blutentnahme, Früherkennung häufiger Zivilisationskrankheiten, Rx-Abgabe ohne Rezept: Das Spektrum hausärztlicher Leistungen, das Apotheken künftig anbieten dürfen, ist breit gefächert.
Meinungsäußerungen sind eines, „dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptungen“ ein anderes. Wenn die nicht stimmen, können sich Betroffene zur Wehr setzen – auch gegen Bewertungsportale.
Ein mehr als zehn Jahre langer Rechtsstreit ist beendet. Das Bundesarbeitsgericht hat einem kirchlichen Arbeitgeber bei der Frage den Rücken gestärkt, ob er die Bewerbung einer konfessionslosen Interessenten berücksichtigen muss.
Es gibt viele Gründe, warum Praxisinhaberinnen und -inhaber über die befristete Einstellung von Mitarbeitern nachdenken. Was zulässig ist und wo typische Fehler lauern, erklärt Arbeitsrechtlerin Aigerim Rachimow.
Die Krankenkassen nehmen offenbar nun auch die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen genauer unter die Lupe. Warnungen vor Regressen wurden ausgegeben. Worauf Praxen bei der Verschreibung achten sollten.
Nach einer Knie-OP soll eine blinde Frau in einer Rehaklinik behandelt werden, diese lehnt jedoch die Aufnahme ab. Es folgt eine Klage der Patientin wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – ohne Erfolg.
Eine Frau arbeitet als Ärztin, obwohl sie nie Humanmedizin studiert hat. Drei Patienten sterben, doch einen Tötungsvorsatz können Gerichte nicht erkennen: Die Verurteilung wegen Mordes wird aufgehoben.
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags prallen die Sichtweisen von Kostenträgern und Therapeuten aufeinander – ob bei Vergütungssenkung oder der Weiterbildungsfinanzierung.
Nur wenn der Rabattvertrag dies ausdrücklich vorsieht, müssen Pharmafirmen bei Lieferschwierigkeiten Schadenersatz zahlen. Die Klage einer Krankenkasse blieb erfolglos.
Eine Einrückzeit von nur 30 Minuten ist als Vorgabe für eine Rufbereitschaft in Kliniken unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht in Hannover entschieden, die Revision gegen das Urteil war zurückgezogen worden.
Das Argument eines Arztes, der Vorwurf eigener Taten an seinen Patientinnen sei unzutreffend und nicht belegt, lies das OVG nicht gelten: Der Besitz von Bildern mit sexuellen Übergriffen an Kindern rechtfertige das Ruhen seiner Approbation.
Sofern der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig ist, habe die Staatsanwaltschaft bei der Umsetzung ein eigenes Ermessen. Dies gelte auch für die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen.
Kassenmanager standen bereits in den Startlöchern: Erst im April waren die Modalitäten der Aut-idem-Substitution rekombinanter Fertigarzneimittel in Apotheken klargestellt worden.
Hausarzt Hans Bürger setzt sich seit Jahren auf vielen Ebenen für Bürokratieabbau in Praxen ein. Im „ÄrzteTag“-Podcast spricht er darüber, wie Kollegen durch Bagatellregresse drangsaliert werden und was dagegen zu tun ist.
Wegen sexuellen Missbrauchs wurde ein Arzt in erster Instanz verurteilt. Es folgte die Anordnung des Ruhens seiner Approbation. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, focht der Arzt dies an – vergeblich.