Wirkstoffe aus einem Großgebinde (Bulkware) unverändert in der Apotheke abzupacken und als Rezeptur abzugeben, stellt eine Umgehung der Zulassungspflicht dar. So sieht es zumindest das Landgericht Hamburg.
Cannabis als Therapie bleibt ein Reizthema. Ärzte und Wissenschaftler fordern, die Widersprüche der Versorgung mit dem umstrittenen Wirkstoff erneut in den Blick zu nehmen.