Arzneimittelgesetz
Abfüllung macht noch keine Rezeptur
Alltägliche Übung oder Einzelfall? Wirkstoffe aus einem Großgebinde (Bulkware) unverändert in der Apotheke abzupacken und als Rezeptur abzugeben, stellt eine Umgehung der Zulassungspflicht dar. So sieht es zumindest das Landgericht Hamburg.