Die KV Hessen und die AOK haben einen Versorgungsvertrag für die Vorsorge-Untersuchungen U10, U11 und J2 abgeschlossen. Seit dem 1. Juli können Hausärzte und Pädiater die Vorsorgen bei AOK-Hessen-Patienten abrechnen.
Wer die Debatte über den neuen Hausärztevertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) und der AOK Rheinland/Hamburg verfolgt, muss an der einen oder anderen Stelle denken, er hat sich verhört.
Wartezeiten auf Arzttermine zu verringern, sollte ein gemeinsames Interesse von Politik und Ärzteschaft sein, findet Jens Spahn. Sie seien eine Gefahr für das System, betont der CDU-Gesundheitsexperte im Exklusiv-Interview mit der 'Ärzte Zeitung'. Außerdem spricht er über RLV-Fetischisten, lokale Gesundheitszentren, Telemedizin und die Klinikreform.
Keine Verbesserungen, viele Verschlechterungen - so beurteilen Hausärzte in Nordrhein einen neuen Vertrag, den die KV mit der AOK abgeschlossen hat. Beide Seiten gestehen zerknirscht Fehler ein und wollen nachverhandeln.
Eigentlich sind alle zufrieden: Kassen, die beteiligte Klinikgruppe und Patienten. Aber aus einem Integrationsvertrag zur Versorgung psychisch Kranker wird in absehbarer Zeit kein Modellprojekt. Das geplante neue Entgeltsystem PEPP lähmt Innovationen.