PEPP-System

Eine Last für regionale Vertragspartner

Eigentlich sind alle zufrieden: Kassen, die beteiligte Klinikgruppe und Patienten. Aber aus einem Integrationsvertrag zur Versorgung psychisch Kranker wird in absehbarer Zeit kein Modellprojekt. Das geplante neue Entgeltsystem PEPP lähmt Innovationen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Das Pauschalierte Entgeltsystem für psychiatrische Kliniken (PEPP) erweist sich für regionale Vertragspartner als Hinkelstein.

Das Pauschalierte Entgeltsystem für psychiatrische Kliniken (PEPP) erweist sich für regionale Vertragspartner als Hinkelstein.

© alphaspirit/fotolia.com

STUTTGART. Ein erfolgreicher IV-Vertrag, der aufgrund des politischen Umfelds nicht weiterentwickelt werden kann: So stellt sich für die DAK-Gesundheit und die Zentren für Psychiatrie Südwürttemberg (ZfP) die Situation bei ihrem 2010 geschlossenen Integrationsvertrag da. Seit Oktober 2011 ist die Barmer GEK als weiterer Partner hinzugekommen.

Der Vertrag konzentriert sich auf die Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen. Der Arzt Dr. Urban Hansen, Projektleiter Integrierte Versorgung beim ZfP, nennt es "ein Faktum, das die ambulante psychiatrische Versorgung schlecht finanziert ist".

Als Folge, so Hansen, "können niedergelassene Kollegen auf psychische Krisen von Patienten oft nicht angemessen reagieren". Betroffene könnten dann nur schwer zeitnah einen Termin beim Nervenarzt oder in der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) bekommen.

Im Fokus: "Heavy user"-Patienten

Im Blick haben die Vertragspartner dabei insbesondere die sogenannten "Heavy User", also Patienten, die immer wieder stationär eingewiesen werden.

Man habe im Vorfeld der Vertragsverhandlungen festgestellt, dass es außerhalb des ZfP in Südwürttemberg keine ambulanten Strukturen gibt, um diesen Patienten zu helfen, sagt Siegfried Euerle, Leiter des Vertragsgebiets bei der DAK-Gesundheit in Baden-Württemberg.

Besonderheit des Vertrags: Das ZfP erhält von der Kasse ein Gesamtbudget für die Behandlung der rund 900 eingeschriebenen Patienten, also eine Jahrespauschale pro Patient. Es entscheidet dann nach medizinischer Notwendigkeit über die Art der Behandlung.

Die Kosten der (teil-) stationären Versorgung sowie der PIA aus einem Vorjahr hätten dabei als Kalkulationsgrundlage gedient, so Euerle. Die Klinik erhalte für die Behandlung der DAK-Versicherten pro Jahr einen "zweistelligen Millionenbetrag".

Wartezeiten massiv reduziert

"Der IV-Vertrag bietet uns die Möglichkeiten, frühzeitig und flexibel auf psychische Krisen unserer Patienten zu reagieren", erläutert Urban. Das ZfP habe die Wartezeiten auf ambulante und stationäre Angebote im Vergleich zur Regelversorgung massiv reduzieren können. So warte der Patient maximal ein bis zwei Wochen auf den Beginn der Psychotherapie.

Durch das Budget sei es im IV-Vertrag auch gelungen, eigene Strukturen der aufsuchenden Hilfe zu schaffen. So seien beispielsweise für Patienten Familien gesucht worden, wo diese die Weihnachtstage verbringen können.

In der Regelversorgung, so DAK-Vertragschef Euerle, komme es häufig vor, "dass Patienten über die Festtage stationär eingewiesen werden". Solche Strukturen ließen sich in der Regelversorgung nicht abbilden, berichtet Euerle.

Nach Angaben der Vertragspartner konnte die stationäre Verweildauer im Rahmen der IV von durchschnittlich 56 (vor der Einschreibung der Patienten) auf 35 Tage gesenkt werden. Die Kasse hat die Kostenverläufe bei Versicherten im IV-Vertrag und in der Regelversorgung mit einem eigenen Instrument verfolgt - und war erfreut.

"Signifikant ist vor allem der Unterschied bei den Krankengeldtagen", berichtet Euerle. Die Ausgaben in der IV lägen rund 20 Prozent unter denen der Vergleichsgruppe in der Regelversorgung.

"Ruhende Mitgliedschaft" möglich

Auch Rückmeldungen der Patienten seien positiv: Viele wollten auch nach ihrer Behandlung nicht aus dem Vertrag ausgeschrieben werden, berichtet Hansen.

In Abstimmung mit der DAK Gesundheit sei dafür eine "ruhende Mitgliedschaft" im Vertrag vereinbart worden. Diese Gruppe werde im Behandlungsbudget mit einem stark reduzierten Betrag berücksichtigt.

Doch nun sehen sich die Vertragspartner aber an einem toten Punkt angekommen. Die IV sei kein Ziel in sich, sagt Urban: "Gerne würden wir durchstarten und den Vertrag zu einem Modellvorhaben nach Paragraf 64b SGB V weiterentwickeln". Die Vereinbarung eines solchen Regionalbudgets mit allen Krankenkassen ist aber nicht in Sicht.

Urban macht dafür einen "Innovationsstau" in der GKV verantwortlich, der eng mit dem geplanten pauschalierten Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psychotherapie (PEPP) zusammenhängt. Das sieht die DAK Gesundheit ähnlich: "Die Unsicherheit über die Zukunft von PEPP wirkt als Bremse für ein größeres Roll-out des Vertrags", bestätigt Euerle.

Erst kürzlich hat die Koalition beschlossen, die freiwillige Optionsphase, in der Kliniken PEPP quasi erproben können, um zwei Jahre - bis Ende 2016 -zu verlängern.

Harscher ist die Kritik des Arztes an PEPP: Mit dem geplanten Entgeltsystem werde der "untaugliche Versuch unternommen, ein System zu optimieren, das die Mauern zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nur noch höher zieht", sagt Hansen.

Union und SPD müssten ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen einlösen, "schwerst psychisch Erkrankte nicht zu benachteiligen und die sektorenübergreifende Behandlung zu fördern".

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