Beim Buchen einer Reise im Internet sollten sich Kunden nicht zum Abschluss einer Reiseversicherung drängen lassen. Das Landgericht Leipzig hat in einer aktuellen Entscheidung dem Unternehmen Unister Travel Retail, das die Internetseite fluege.de betreibt, ein solches Vorgehen untersagt (Az.: 5 O 911/15).