Rettungsdienste
Brandenburg: Rettungswagen zu oft überflüssig alarmiert
Brandenburgs Gesundheitsministerium will zusammen mit den Trägern des Rettungsdienstes die „Fehlbindung“ von Rettungsmitteln vermeiden. Aber auch die Bundesgesetzgebung wirft Probleme auf.
Veröffentlicht:Potsdam. In Brandenburg werden zu oft Rettungswagen alarmiert, wo eigentlich ein Krankentransporter reichen würde. Brandenburgs Gesundheitsministerium will deswegen nun zusammen mit den Trägern des Rettungsdienstes die „Fehlbindung“ von Rettungsmitteln vermeiden. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Landtagsabgeordneten Bettina Fortunato (Linke) hervor, die am Mittwoch vom Potsdamer Landtag veröffentlicht wurde. In einem Modellversuch wird die Anwendung eines speziell für Krankentransporte ausgerüsteten Fahrzeugs erprobt. Erste Daten zeigten, dass die Fehlbindung von Rettungswagen dadurch reduziert werden konnte.
Reform der Bundesgesetzgebung erforderlich
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sei eine Reform der Bundesgesetzgebung dringend erforderlich: Disponenten in einer Leitstelle dürfen nach dem Eingang eines Notrufs zwar Rettungswagen und Hubschrauber anfordern. „Das sind die teuersten Rettungsmittel“, heißt es in der Antwort. Krankentransporter dürfen sie hingegen nicht anfordern. Auch den Transport eines Patienten in eine ambulante Einrichtung, etwa in eine Arztpraxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum, dürfen die Mitarbeiter in den Leitstellen derzeit nicht veranlassen.
Zudem seien die Leistungen der Krankenkassen auf die Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) V beschränkt. Dort werde der Rettungsdienst so definiert, dass nur Transporte zur Lebensrettung in ein Krankenhaus zulässig seien. (lass)