Nordrhein-Westfalen

Gesetzesnovelle soll Maßregelvollzug in NRW neu aufstellen

Die Unterbringung von Straftätern in psychiatrischen Kliniken soll (rechts-)sicherer werden. Gleichzeitig soll aber auch das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt werden.

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Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen will die schwarz-gelbe Landesregierung den Maßregelvollzug grundlegend überarbeiten. Das Kabinett hat deshalb eine Novelle des Maßregelvollzugsgesetzes auf den Weg gebracht. Sie soll zum 1. Juni 2021 in Kraft treten. Die aktuell geltende Fassung stamme aus dem Jahr 1999 und sei bis auf einzelne Änderungen weitgehend unverändert geblieben, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

„Es liegen mittlerweile neue Kenntnisse über den Maßregelvollzug vor, die eine Überarbeitung des Gesetzes notwendig machen.“ Die Regierung wolle eine sichere, rechtsstaatlich korrekte und erfolgreiche Durchführung der Unterbringung von Straftätern in psychiatrischen Kliniken oder Entziehungsanstalten sicherstellen, erläuterte er. Nach Angaben des Ministeriums soll das Gesetz an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden, inklusive der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Thema.

Ein Ziel sei es, künftig unverhältnismäßig lange Unterbringungsdauern durch ein verbessertes Behandlungsangebot zu vermeiden. „Zugleich erfolgt eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der untergebrachten Patienten, insbesondere in Behandlungsangelegenheiten.“ Mit dem Gesetzentwurf sollen auch die forensischen Ambulanzen gestärkt werden. Neben datenschutzrechtlichen Regelungen sei auch der Grundsatz der Regionalisierung in das Gesetz aufgenommen worden, teilt das Ministerium mit. Er soll für eine möglichst gleichmäßige Verteilung forensischer Einrichtungen im bevölkerungsreichsten Bundesland sorgen. (iss)

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