Beamten-Versicherung

Gesetzliche Krankenversicherung für Sachsens Beamte ohne Mehrkosten

Laut Landtagsbeschluss gewährt der Freistaat seinen Beamten künftig eine pauschale Beihilfe. Die Regelung gilt von Januar 2024 an.

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Dresden. Beamte können in Sachsen künftig ohne Mehrkosten in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Das hat der sächsische Landtag am Mittwoch in Dresden beschlossen. Die Regelung gilt von Januar 2024 an. Dann gewährt der Freistaat seinen Beamten eine pauschale Beihilfe.

Bisher müssen Beamte in Sachsen die Arbeitgeberbeiträge selbst zahlen, wenn sie sich gesetzlich krankenversichern wollen. Die jetzt beschlossene Änderung hatte die Regierung von CDU, Grünen und SPD im Koalitionsvertrag von Dezember 2019 vereinbart. Die Neuregelung gilt nach Angaben des DGB Sachsen für neue Beamte sowie für Beamte, die bereits freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Wegen Regelungen im Fünften Sozialgesetzbuch gebe es keine allgemeine Wechseloption.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Plus, Rainer Striebel, sagte, nun werde die Tatsache beendet, dass eine Berufsentscheidung mit einer Versicherungsentscheidung gekoppelt sei. „Das ist auch ein starkes Zeichen für einen echten Wettbewerb mit der privaten Krankenversicherung“, fügte Striebel an. „Sachsen vermeidet damit künftig außerdem einen Wettbewerbsnachteil um Fachkräfte, denn in Thüringen und Brandenburg ist die pauschale Beihilfe längst eingeführt.“ (sve)

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