Pflegepersonal

Hamburgs Kliniken halten Untergrenzen ein

Die seit Jahresbeginn geltenden Pflegepersonaluntergrenzen haben 97 Prozent der betroffenen Klinikstationen in Hamburg im zweiten Quartal 2019 eingehalten.

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HAMBURG. In Hamburg steigt der Anteil an Klinikstationen, die die Pflegepersonaluntergrenzen einhalten. Nach Angaben der Gesundheitsbehörde erfüllten im zweiten Quartal 97 Prozent der betroffenen Stationen die seit Jahresbeginn geltenden Vorgaben. Im ersten Quartal lag dieser Anteil noch bei 90 Prozent.

Die Auswertung in Hamburg ergab, dass die Untergrenzen in der Kardiologie und in der Intensivmedizin in der Hansestadt zu 100 Prozent eingehalten werden. In der Geriatrie gilt dies für 98 Prozent der Stationen, in der Unfallchirurgie nur für 89 Prozent.

Für alle vier Bereiche zeigte sich im Vergleich zum ersten Quartal eine Verbesserung. In Hamburg gibt es insgesamt 110 Stationen in 21 Krankenhäusern, die die vier genannten Bereiche vorhalten. Im zweiten Quartal konnten fünf Krankenhäuser die Vorgabe zeitweilig nicht einhalten.

Ab 2020 drohen Vergütungsabschläge

Für Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) zeigt die Auswertung, dass die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung geeignet ist, eine Mindestausstattung mit Pflegekräften zu garantieren und bei Kliniken mit niedriger Pflegeausstattung Verbesserungen zu bewirken.

„Ziel muss es aber sein, dass alle Hamburger Krankenhäuser in allen pflegeintensiven Fachbereichen mindestens die Vorgaben zu 100 Prozent erfüllen – sie aber am besten übertreffen. Dasselbe gilt für die Pflegepersonal-Vorgaben für das gesamte Krankenhaus, die ab 2020 gelten“, sagte Prüfer-Storcks.

Ab 2020 müssen Krankenhäuser, die die Untergrenzen für das Pflegepersonal nicht einhalten, Vergütungsabschläge beziehungsweise Fallzahlreduzierungen hinnehmen. Die Kliniken müssen die Abweichungen außerdem ab 2021 in ihren Qualitätsberichten veröffentlichen.

Der Nachweis über die Einhaltung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen monatlichen Zahl der Patienten je Pflegekraft, getrennt nach Tag und Nachtschicht. In der Geriatrie und in der Unfallchirurgie dürfen laut Verordnung tagsüber maximal zehn und nachts 20 Patienten auf eine Pflegekraft kommen. In der Kardiologie sind dies zwölf bzw. 24 und in der Intensivmedizin 2,5 Patienten (nachts 3,5). (di)

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