Bei Symptomen detailliert nachfragen
Gericht kippt AU: Psychische Beschwerden müssen vor Krankschreibung geprüft werden
Ärztinnen und Ärzte müssen psychische Beschwerden vor einer Krankschreibung prüfen: Das LAG Niedersachsen entschied, dass eine AU ohne Abklärung ihren Beweiswert verlieren kann – mit der Folge, dass Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern dürfen.








