Lockerungen
Heimbesuche in Mecklenburg-Vorpommern bald wieder erlaubt
Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem 13. Juli wieder für Besucher geöffnet werden. Die Einrichtungen müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen.
Veröffentlicht:Schwerin. Vom Besuchsverbot mit Ausnahmen hin zur Öffnung unter Auflagen – diesen Paradigmenwechsel plant Mecklenburg-Vorpommern für seine Pflegeeinrichtungen. Die Sozialministerin hält das angesichts niedriger Infektionszahlen(siehe nachfolgende Grafik) für vertretbar.
„Die anhaltend geringen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen nun auch im Pflege- und Sozialbereich endlich weitgehende Lockerungen“, sagte Landessozialministerin Stefanie Drese (SPD). Sie hat sich mit dem Expertengremium „Pflege und Soziales“ auf mehrstündige tägliche Öffnungen ab dem 13. Juli verständigt.
Die neue Verordnung sieht vor, dass auch Personen, die nicht in der Pflegeeinrichtung oder in der Einrichtung der Eingliederungshilfe wohnen oder arbeiten, diese grundsätzlich wieder besuchen und betreten dürfen.
Täglich vier Stunden Besuchszeit
Altenpflegeheime haben laut Verordnung Öffnungszeiten für Besuche in einem Umfang von täglich mindestens vier Stunden einzurichten. Die Öffnungszeiten sollen in der Woche angemessen über Vor- und Nachmittage und die Abendstunden verteilt werden.
Für die Besuche soll außer Freiflächen auch das Gebäude nutzbar sein, sodass jeder Bewohner die Möglichkeit erhält, Besuch zu empfangen.
Voraussetzung für diese Regelung ist, dass erstens in der Region kein erhöhtes Infektionsgeschehen verzeichnet wird und zweitens in der Einrichtung selbst kein aktives Infektionsgeschehen oder der Verdacht auf ein solches besteht. Außerdem muss jede Einrichtung ein eigenes Schutzkonzept erstellen oder anpassen und eine Tagesanwesenheitsliste führen.
Für die Bewohner und das Personal ist eine tägliche Symptomkontrolle vorgeschrieben, dessen Ergebnis dokumentiert wird. Bei Coronaverdacht soll unverzüglich ein PCR-Test erfolgen. (di)