Keine Pflicht zur FFP-2-Maske mehr

In bayerischen Arztpraxen brauchen Patienten nur noch OP-Maske

In bayerischen Haus- und Facharztpraxen müssen Patienten ab sofort nur noch eine OP-Maske tragen.

Veröffentlicht:

München. Patienten in bayerischen Haus- und Facharztpraxen müssen ab sofort nur noch eine OP-Maske tragen.

Die neue Regelung ersetze die bisherige FFP-2-Maskenpflicht in den Arztpraxen, teilte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mit. Die Lockerung gelte auch für die Praxen niedergelassener Psychotherapeuten, erklärte die KVB mit Verweis auf die neue Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung im Freistaat.

Sofern sich der Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten lasse, sei es beim Arzt-Patienten-Gespräch möglich, die Masken abzunehmen, teilte die KVB mit. Wenn sie es wünschten, könnten Patienten auch weiter eine FFP-2-Maske tragen. Diese könne einen besseren Schutz als eine OP-Maske bieten, sofern sie richtig getragen werde.

Ausnahmen von der Maskenpflicht seien in „begründeten Fällen“ möglich, hieß es weiter. Diese würden etwa für Kinder bis sechs Jahre und für Patienten mit einer Behinderung gelten. Keinen Einfluss habe die 3-G-Regelung auf den Zugang zu den Arztpraxen. Hier reiche die Maskenpflicht als Schutzmaßnahme aus. (hom)

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