Brandenburg

Isolationspflicht bei COVID-19 endet am 13. Februar

Die Absonderungspflicht bei einer Corona-Infektion wird in Berlin und Brandenburg in knapp zwei Wochen außer Kraft gesetzt.

Veröffentlicht:

Potsdam. In Brandenburg endet die Isolationspflicht für mit dem Coronavirus infizierte Menschen am 13. Februar. Das gab Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am Dienstag in Potsdam bekannt. Das Vorgehen des Landes sei eng mit Berlin abgestimmt, wo die Absonderungspflicht ebenfalls zum 13. Februar entfallen soll.

„Die Corona-Lage hat sich erfreulicher Weise sehr entspannt“, sagte Nonnemacher. Die Situation in den Krankenhäusern sei ruhig, die Zahl der COVID-19-Patienten, die stationär versorgt werden müssen, sei deutlich zurückgegangen. Es würden zudem immer weniger Menschen positiv getestet.

„Klar ist: Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben“, sagte die Ministerin. „Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.“ (lass)

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