Westfalen-Lippe

Kinder und Corona: Kammer mahnt Augenmaß an

Kammer-Chef Gehle wirbt für einheitliche Vorgaben in nordrhein-westfälischen Schulen und für pragmatische Quarantäneregeln.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Münster. Der Umgang mit Kindern ist für den Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) Dr. Hans-Albert Gehle zu einer zentralen Herausforderung in der Corona-Pandemie geworden. „Wir haben den jungen Menschen viel abverlangt, sie verlangen jetzt zu Recht, dass wir ihnen einiges zurückgeben“, sagte Gehle in Münster. Es müsse unbedingt verhindert werden, dass Kitas und Schulen wieder schließen.

Fast vier Millionen Erwachsene über 60 seien noch nicht geimpft. Das dürfe nicht dazu führen, dass die Kinder wieder zurückstecken müssen. Wenn Schüler mit Corona infiziert sind, sollte nicht die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden, sagte Gehle. „Das ist nicht der richtige Weg.“ Stattdessen könnte man gezielt Kinder schützen, die besonders gefährdet sind, und die Quarantäne sonst auf die engen Kontaktpersonen beschränken.

Reinhardt hält 2G-Regel für unangemessen

Zudem müsse beobachtet werden, ob ein Kind wirklich erkrankt oder nur einen positiven Virus-Nachweis hat. Gehle hofft auf Studien, die zurzeit an Universitätskliniken laufen zu Fragen wie der Viruslast und zur Infektiosität bei Kindern unter zwölf Jahren. An den Ergebnissen sollte man die weitere Strategie ausrichten.

Es dürfe nicht sein, dass jede Stadt mit Corona-Infektionen an Schulen anders umgeht, betonte er. „Zumindest auf nordrhein-westfälischer Ebene sollte es ein gemeinsames Vorgehen geben.“

Kammervizepräsident Dr. Klaus Reinhardt kann nicht nachvollziehen, dass sich Kinder im Unterschied zu Reise-Rückkehrern nicht nach fünf Tagen freitesten dürfen. „Man sollte mit ein bisschen Augenmaß, mit pragmatischem Menschenverstand agieren.“ Der Präsident der Bundesärztekammer hält es für zumutbar, von den Menschen in weiten Bereichen den Nachweis der Impfung, der Genesung oder eines negativen Tests zu verlangen (3G-Regel). Eine grundsätzliche 2G-Regel wäre dagegen unangemessen, sagte er. Anders sehe es aus, wenn in bestimmten Situationen die Impfung oder die Genesung quasi als Belohnung eingesetzt wird, etwa durch einen Verzicht auf die Maskenpflicht. „Ein gewisses Maß an Differenzierung kann man betreiben.“

Arbeitgeber dürfen nicht nach dem Impfstatus der Mitarbeiter fragen. Das gelte auch für Krankenhäuser, sagte Gehle. „Aber man kann sagen: Man muss sich jeden Tag testen, aber wer geimpft ist, muss das nicht.“ Das Personal in den Kliniken und den Altenheimen müsse sich seiner Verantwortung bewusst sein.

Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie erkenne ich Schmerzen bei Menschen mit Demenz, Professorin Miriam Kunz?

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt