Direkt zum Inhaltsbereich

Westfalen-Lippe

Kinder und Corona: Kammer mahnt Augenmaß an

Kammer-Chef Gehle wirbt für einheitliche Vorgaben in nordrhein-westfälischen Schulen und für pragmatische Quarantäneregeln.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Münster. Der Umgang mit Kindern ist für den Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) Dr. Hans-Albert Gehle zu einer zentralen Herausforderung in der Corona-Pandemie geworden. „Wir haben den jungen Menschen viel abverlangt, sie verlangen jetzt zu Recht, dass wir ihnen einiges zurückgeben“, sagte Gehle in Münster. Es müsse unbedingt verhindert werden, dass Kitas und Schulen wieder schließen.

Fast vier Millionen Erwachsene über 60 seien noch nicht geimpft. Das dürfe nicht dazu führen, dass die Kinder wieder zurückstecken müssen. Wenn Schüler mit Corona infiziert sind, sollte nicht die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden, sagte Gehle. „Das ist nicht der richtige Weg.“ Stattdessen könnte man gezielt Kinder schützen, die besonders gefährdet sind, und die Quarantäne sonst auf die engen Kontaktpersonen beschränken.

Reinhardt hält 2G-Regel für unangemessen

Zudem müsse beobachtet werden, ob ein Kind wirklich erkrankt oder nur einen positiven Virus-Nachweis hat. Gehle hofft auf Studien, die zurzeit an Universitätskliniken laufen zu Fragen wie der Viruslast und zur Infektiosität bei Kindern unter zwölf Jahren. An den Ergebnissen sollte man die weitere Strategie ausrichten.

Es dürfe nicht sein, dass jede Stadt mit Corona-Infektionen an Schulen anders umgeht, betonte er. „Zumindest auf nordrhein-westfälischer Ebene sollte es ein gemeinsames Vorgehen geben.“

Kammervizepräsident Dr. Klaus Reinhardt kann nicht nachvollziehen, dass sich Kinder im Unterschied zu Reise-Rückkehrern nicht nach fünf Tagen freitesten dürfen. „Man sollte mit ein bisschen Augenmaß, mit pragmatischem Menschenverstand agieren.“ Der Präsident der Bundesärztekammer hält es für zumutbar, von den Menschen in weiten Bereichen den Nachweis der Impfung, der Genesung oder eines negativen Tests zu verlangen (3G-Regel). Eine grundsätzliche 2G-Regel wäre dagegen unangemessen, sagte er. Anders sehe es aus, wenn in bestimmten Situationen die Impfung oder die Genesung quasi als Belohnung eingesetzt wird, etwa durch einen Verzicht auf die Maskenpflicht. „Ein gewisses Maß an Differenzierung kann man betreiben.“

Arbeitgeber dürfen nicht nach dem Impfstatus der Mitarbeiter fragen. Das gelte auch für Krankenhäuser, sagte Gehle. „Aber man kann sagen: Man muss sich jeden Tag testen, aber wer geimpft ist, muss das nicht.“ Das Personal in den Kliniken und den Altenheimen müsse sich seiner Verantwortung bewusst sein.

Mehr zum Thema

Verordnung Digitaler Gesundheitsanwendungen

Regressgefahr: Ausschlusskriterien bei DiGA beachten!

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Therapie

Was gegen Warzen wirklich hilft

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck

Lesetipps
Zwei Hände tippen auf einem PC.

© Monkey Business / stock.adobe.com

Bewertungsportale

Wie Praxen am besten auf schlechte Online-Bewertungen reagieren