Bericht an den Landtag

Landarztgesetz Baden-Württemberg: Wer bewirbt sich, wer kommt zum Zug?

Die Umsetzung der Landarztquote in Baden-Württemberg klappt gut, resümiert die Landesregierung. Dennoch können einzelne Studienplätze nicht vergeben werden.

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Voller Hörsaal, im Vordergrund ein Dozent, vor ihm ein Skelett

Begehrter Medizinstudienplatz: Das Auswahlverfahren via Landarztquote funktioniert, berichtet die baden-württembergische Landesregierung.

© Waltraud Grubitzsch / dpa / ZB

Stuttgart. Seit 2022 werden in Baden-Württemberg jährlich 75 Medizinstudienplätze über die Landarztquote vergeben. Am Mittwoch wird der zuständige Sozialausschuss im baden-württembergischen Landtag den erstmals von der Landesregierung vorgelegten Bericht zur Umsetzung der Landarztquote beraten.

Die Umsetzung hänge „maßgeblich von der bestehenden guten Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, KV Baden-Württemberg, Hochschulen und Ärzteschaft ab“. Die Mitwirkung aller Beteiligten, die an der 24-köpfigen Auswahlkommission vertreten sind – Hochschullehrer und Vertreter der Ärzteschaft – sei „konstant hoch“, lobt die Regierung. Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Versorgungslage seien aber noch nicht möglich, heißt es.

446 Bewerbungen auf einen Studienplatz im ersten Jahr

An der ersten Bewerbungsrunde im Jahr 2021 nahmen 446 Personen teil. 154 von ihnen erreichten die zweite Stufe des Auswahlverfahrens. Denn laut Landarztgesetz müssen doppelt so viele Bewerber zu den Auswahlgesprächen eingeladen werden, wie Studienplätze zu vergeben sind. Im ersten Jahr – also für 2022 – konnten 74 Studienplätze vergeben werden, weil eine Person den ihr zugeteilten Platz nicht angenommen habe.

Bei der zweiten Bewerbungsrunde im März 2022 haben 357 Personen teilgenommen. Hier gelangten 165 Bewerber in die zweite Runde des Verfahrens. Wiederum konnten von den 75 Studienplätzen nur 73 vergeben werden – auch im Vorjahr wurden bereits zugeteilte Studienplätze nicht angenommen. Zudem meldeten zwei erfolgreiche Bewerber ihre Exmatrikulation der zuständigen Stelle.

Beim Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2023/24 gingen 423 Bewerbungen ein, von denen 160 die zweite Verfahrensrunde erreichten. Die Studienplatzvergabe erfolgte dann im Juli dieses Jahres.

Problem der Mehrfachbewerbungen ist bisher ungelöst

Von den im Vorjahr erfolgreichen Bewerbern hatten zwei Drittel eine laut Landarztgesetz anerkennungsfähige Ausbildung: Mehr als jeder Dritte (35 Prozent) war Gesundheits- und Krankenpfleger, elf Prozent hatten zuvor eine Ausbildung zum Notfallsanitäter absolviert. Vier Prozent der Bewerber, die zum Zuge gekommen sind, waren als Physiotherapeuten tätig und jeweils fünf Prozent Medizinische Fachangestellte und Operationstechnische Assistenten.

Bislang sind in Baden-Württemberg – anders als in einigen anderen Bundesländern – noch keine Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen Entscheidungen der Studienplatzzuteilung anhängig geworden, meldet die Landesregierung. Ungelöst sei aber bisher, dass sich Bewerber in mehreren Bundesländern auf die jeweilige Landarztquote bewerben können. Denn ein Abgleich der Bewerbungen zwischen den Bundesländern könne aus Gründen des Datenschutzes nur „im Rahmen des rechtlich Möglichen“ erfolgen.

Von den ausgewählten Bewerbern stammten im Jahr 2021 92 Prozent aus Baden-Württemberg. 2022 traf dies auf 73 Prozent der erfolgreichen Bewerber und im laufenden Jahr auf 65 Prozent zu. (fst)

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