Vorgaben für Pflegepersonal und Krankenhäuser

Maskenpflicht in Berliner Heimen nur noch bei körpernahen Tätigkeiten

Berlin lockert in den Pflegeheimen die Maskenpflicht. Für Krankenhäuser entfallen unter anderem bei den intensivmedizinischen Betten die Belegungsquoten für COVID-Patienten.

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Berlin. Eine Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wurde vom Senat am Dienstag beschlossen. Danach müssen Bewohner von Pflegeheimen außerhalb ihres Zimmers keine Maske mehr tragen. Auch für das Personal gilt die Maskenpflicht nur noch bei köpernahen Tätigkeiten oder wenn Pflegebedürftige dies wünschen. Allerdings müssen die Pfleger und Pflegerinnen nun eine FFP-2- oder vergleichbare Maske tragen. Bisher reichte eine medizinische Maske.

Außerdem hebt der Senat für die Krankenhäuser die Vorgaben zur Durchführung planbarer Aufnahmen, Operationen und Eingriffe sowie zur Bevorratung persönlicher Schutzausrüstung auf. Notfallkrankenhäuser und -zentren sind nicht mehr dazu verpflichtet, an Covid-19 erkrankte Patientinnen aufzunehmen. Auch die zehnprozentigen Belegungsquoten für die intensivmedizinischen Betten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit entfallen. Zudem müssen die Kliniken ihre Belegungsdaten und Fallzahlen nur noch an Wochentagen, aber nicht mehr am Wochenende melden.

Die Änderungen treten voraussichtlich am 3. Juni in Kraft. Insgesamt wird die Basisschutzmaßnahmenverordnung bis zum 30. Juni verlängert. (juk)

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