Kieler Landtag

Parteien im Norden einig: Keine Sozialversicherungspflicht für Poolärzte

Sozialversicherungspflicht für Poolärzte darf es nicht geben: Dies fordert der Landtag in Schleswig-Holstein. Warum nicht nur die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen dem Antrag zustimmten, erläuterten deren gesundheitspolitische Sprecher.

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Landesgesundheitsministerin Professorin Kerstin von der Decken (CDU) ist dankbar für den „Rückenwind aller Fraktionen im Landtag“ bei der Lösungssuche für die Poolärzteproblematik. (Archivfoto)

Landesgesundheitsministerin Professorin Kerstin von der Decken (CDU) ist dankbar für den „Rückenwind aller Fraktionen im Landtag“ bei der Lösungssuche für die Poolärzteproblematik. (Archivfoto)

© picture alliance/dpa | Frank Molter

Kiel. Der Landtag in Schleswig-Holstein hat sich fraktionsübergreifend für eine Aufhebung der Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgesprochen. Alle fünf im Landtag vertretenen Parteien forderten die Landesregierung auf, sich in Berlin für eine Befreiung der Poolärzte von der Sozialversicherungspflicht für die Bereitschaftsdiensttätigkeit einzusetzen.

Landesgesundheitsministerin Professorin Kerstin von der Decken (CDU) zeigte sich dankbar für den „Rückenwind aller Fraktionen im Landtag" bei einem Antrag, den ihre Partei gemeinsam mit dem Koalitionspartner von den Grünen sowie der FDP eingebracht hatte. Ihr Ziel ist es, „bewährte Strukturen" zu erhalten. Dazu zählt von der Decken die rund 450 Poolärzte im Norden, die rund 30 Prozent aller Dienste in den Anlaufpraxen leisten.

KVSH hatte im Hintergrund informiert

Wie berichtet hatte die KV Schleswig-Holstein diesen Poolärzten vorsorglich gekündigt, weil die die Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro jährlich für die Sozialversicherungspflicht aus der Gesamtvergütung der Ärztinnen und Ärzte getragen werden müssten. Alternativ wäre ein Verzicht auf ihre Dienste - die dann aber von den niedergelassenen Ärzten geleistet werden müssten. Nach einem Hintergrundgespräch der KV zum Thema würde dieser Schritt auch nach Meinung vieler Landtagspolitiker die Attraktivität einer Niederlassung verringern.

„Wenn wir weiterhin davon ausgehen, dass die Niederlassung das Rückgrat der ambulanten Versorgung bleibt, dann dürfen wir die Niederlassung nicht weniger attraktiv machen, sondern müssen sie stärken", sagte zum Beispiel der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Heiner Garg.

Jasper Balke von den Grünen gab zu bedenken, dass man dem medizinischen Personal „spätestens seit der Corona-Pandemie etwas schuldig" sei, weil Forderungen damals nicht gehört und politische Versprechen nicht gehalten worden seien. Sich nun für eine sofortige Befreiung von der Sozialversicherungspflicht einzusetzen, sei ein richtiges Zeichen, mit dem man Vertrauen zurückgewinnen könne, so Medizinstudent Balke.

SPD: „Es braucht Lösungen!"

Auch die SPD stimmte dem Antrag zu. Gesundheitsexpertin Birte Pauls sagte: „Jetzt geht es darum, die ärztliche Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger im Lande sicher zu stellen. Dafür braucht es Lösungen. Und eine ist eben die gesetzliche Befreiung von der zusätzlichen Sozialversicherungspflicht sowie es bei den Notärzten auch geregelt ist.“

Christian Dirschauer vom SSW nannte es „völlig richtig und vor allem dringend notwendig, was im vorliegenden Antrag gefordert wird". Er bedauerte, dass die Regelung nicht auf Landesebene getroffen werden kann. (di)

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