Kommendes Wintersemester

Medizinstudium nach Landarztquote: In Sachsen gibt es mehr Bewerber als Plätze

40 Studienplätze gibt es im sächsischen Förderprogramm für Landärzte – 119 Interessenten stehen aktuell Schlange.

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Dresden. Für den im kommenden Wintersemester beginnenden zweiten Jahrgang eines Medizinstudiums nach der Landarztquote in Sachsen haben sich 119 Interessenten beworben. Für diese Bewerber stünden 40 Studienplätze zur Verfügung, teilte das sächsische Sozialministerium am Donnerstag in Dresden mit.

Der erste Jahrgang des Medizinstudiums nach der Landarztquote war in diesem Wintersemester gestartet. Für diese ebenfalls 40 Studienplätz hatten sich damals 67 Interessenten beworben.

Die Bewerber müssten nun ein zweistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Bei der ersten Stufe würden das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf sowie die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit berücksichtigt.

Für eine erfolgreiche Bewerbung müssten allerdings nicht alle Kriterien erfüllt sein. Wer die erste Stufe des Auswahlverfahrens erfolgreich absolviert habe, werde zu einem strukturierten und standardisierten Auswahlgespräch eingeladen.

Als Studienorte sind wie bisher Leipzig, Dresden und Chemnitz vorgesehen. Derzeit befinden sich 22 der 40 Studienplätze in Leipzig, 15 in Dresden und drei in Chemnitz.

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Bei diesem Medizinstudium nach der Landarztquote müssen die Absolventen nach dem Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat tätig sein. Es sind Strafen von 250.000 Euro vorgesehen, wenn gegen bestimmte Vorgaben verstoßen werden sollte.

Das Gesetz zur Landarztquote war in dem im Dezember 2019 beschlossenen Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD vereinbart worden. Es wurde im September 2021 verabschiedet. Die dafür nötige sächsische Landarztverordnung wurde im Januar 2022 erlassen. (sve)

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