Härtefallkommission
Thüringer Kammer beruft neuen Menschenrechtsbeauftragten
Der pensionierte Hausarzt Stefan Quart ist zum Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer Thüringen bestellt worden. Zu seinem Stellvertreter wurde der Allgemeinmediziner Erhard Schäfer ernannt.
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(V.l.n.r.) Dr. Erhard Schäfer, Dipl.-Med. Helmut Krause, Dr. Stefan Quart und LÄK-Präsident Dr. Hans-Jörg-Bittrich.
© LÄKT.
Erfurt. Die Landesärztekammer Thüringen hat einen neuen Menschenrechtsbeauftragten. Am Mittwoch wurde der frühere Hausarzt Dr. Stefan Quart in das Amt berufen. Er vertritt die Kammer damit in der Härtefallkommission des Bundeslandes, die für abgelehnte Asylbewerber die letzte Chance auf den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ist. Zu seinem Stellvertreter wurde der Allgemeinmediziner Erhard Schäfer aus Erfurt berufen. Beide sind inzwischen Ruheständler.
Quart folgt auf den Anästhesisten Helmut Krause aus Ilmenau, der über Jahrzehnte Menschenrechtsbeauftragter der Kammer war und für sein soziales und humanitäres Engagement 2017 von der Landesärztekammer mit der Dr. Ludwig Pfeiffer Medaille ausgezeichnet wurde. Zuletzt hatte ihn Jens Andrae aus Suhl, ebenfalls Anästhesist, in dem sensiblen Amt unterstützt.
Die Härtefallkommission entscheidet darüber, ob ausreisepflichtige Ausländer trotz Ablehnung ihres Asylantrags in Thüringen bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Sie ist beim Migrationsministerium eingerichtet und kann für die Betroffenen ein Bleiberecht vorschlagen. Einen Rechtsanspruch auf Befassung durch die Kommission gibt es nicht, auch trifft die Kommission selbst keine Entscheidung über den Aufenthaltsstatus, sondern die oberste Landesbehörde. In Thüringen besteht die Kommission seit 2005.
„Im Menschenrechtsbeauftragten vereinen sich wichtige Komponenten des Arztberufes: Ethos, Menschlichkeit und zugleich Sachkompetenz“, sagte Ärztekammerpräsident Hans-Jörg Bittrich anlässlich der Neubesetzung. (zei)