Bayern

Verwirrung über Zahl der beatmeten COVID-Patienten

Die von Landesregierung und Krankenhausgesellschaft gemeldeten Zahlen zu Patientenz unter Beatmung zweifelt der Bayerische Rundfunk an. Er beruft sich auf andere Statistiken.

Veröffentlicht:

München. In Bayern gibt es offenbar weit weniger beatmete COVID-19-Patienten als von staatlicher Seite angegeben. Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks hat die Landesregierung in der vergangenen Woche mehrfach von fast doppelt so vielen beatmeten Patienten gesprochen, als es sie tatsächlich im Freistaat gab.

So habe Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am vergangenen Dienstag berichtet, dass es 926 COVID-Patienten gebe, wovon 114 Menschen in Intensivbetten mit Beatmung seien. Zwei Tage später hätten Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und sein Stellvertreter Hubert Aiwanger (Freie Wähler) verkündet, dass „151 Corona-Patienten an der Beatmung hängen“.

Tatsächlich seien jedoch an jenem Dienstag 55 Patienten und am Donnerstag 71 Patienten beatmet worden, berichtet der „BR“ mit Verweis auf die Zahlen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

IVENA-Zahlen versus DIVI-Register

Der Sender geht davon aus, dass Huml ihre Zahlen der Internet-Notfallplattform IVENA entnommen habe. Diese erhebe zwar ebenfalls Daten über mit COVID-Patienten belegte Betten, führe aber – anders als das DIVI-Register – nicht aus, ob diese auch tatsächlich beatmet würden.

Selbst die Bayerische Krankenhausgesellschaft melde zu hohe Zahlen. So habe deren Geschäftsführer Siegfried Hasenbein gegenüber der dpa berichtet, 224 COVID-Patienten würden auf einer Intensivstation beatmet. Dem stellt der „BR“ jedoch wiederum eine DIVI-Zahl vom Sonntag gegenüber: 120 beatmete COVID-19-Patienten. (eb)

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Kommentare
Dr. Peter Schimmelpfennig 03.11.202009:05 Uhr

Es bestehen Anhaltspunkte, dass dies kein "Versehen" war und das gehört dann näher untersucht, insbesondere auch unter der Fragestellung des Wahrheitsgehalts der anderen Informationen, die von der Landesregierung herausgegeben werden.

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