1985: KBV und Ersatzkassen vereinbaren Honorarbudget
Die Ära Häußler beginnt für die Kassenärzte mit einem Paukenschlag: Freiwillig wird der Honorardeckel vereinbart.
Veröffentlicht:Travemünde, 13. Mai 1985. Der KBV-Länderausschuss billigt einen Honorarvertrag mit den Ersatzkassen, der die Vergütungspolitik für lange Zeit maßgeblich beeinflussen sollte: Es war der Start in die Anbindung der ärztlichen Gesamtvergütung an die Grundlohnentwicklung und damit die Budgetierung der Honorare.
Der Hintergrund: 1984 lagen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV weit auseinander. Auch die Honorare der Kassenärzte stiegen stärker die GKV-Einnahmen. In der Konzertierten Aktion war keine Einigung gefunden worden.
Ziel des im Frühjahr 1985 neu gewählten KBV-Vorsitzenden Professor Siegfried Häußler war es, die Autonomie der Selbstverwaltung vor gesetzgeberischen Eingriffen zu bewahren. Nach langem Ringen mit den freien Ärzteverbänden erhielt er dafür Unterstützung.
Punktwert sollte für rund 80 Prozent der Leistungen steigen
Im Vorfeld des Travemünder Ärztetages wurde das Honorarpaket mit den Ersatzkassen geschnürt. Zu jener Zeit waren die zentral geschlossenen Verträge mit den Ersatzkassen auf Bundesebene unmittelbar bindend; Regionalverträge gab es nur mit den RVO-Kassen (AOK, IKK, BKK).
Der Vertrag sah vor, dass der Punktwert für rund 80 Prozent der Leistungen um 1,5 Prozent steigen sollte. Labor, radiologische Leistungen, CT- und Langzeit-EKG wurden gedeckelt. Die Gesamtvergütung sollte um nicht mehr als 3,5 Prozent steigen; die Mengenkomponente sollte bei 81 Prozent liegen.
Die Laufzeit war auf ein Jahr - vom 1. Juli 1985 bis zum 30. Juni 1986 - beschränkt. Nur in dieser Zeit sollte der Punktwert im Fall von Mengenüberschreitungen floaten können.
Diese zeitliche Begrenzung war allerdings eine Fehleinschätzung. Noch 1985 initiierte Häußler eine weitreichende EBM-Reform, insbesondere eine Aufwertung der sprechenden Medizin.
Wegen der erheblichen Umstrukturierungen innerhalb des EBM und der schwer abzuschätzenden Abrechnungsreaktionen der Ärzte wurde die Budgetierungsphase zunächst verlängert. Erst ab 1989 gelang es, Teile des EBM, etwa die Prävention, aus dem Honorardeckel zu nehmen und wieder mit festen Punktwerten zu vergüten. (HL)