1998: Hausärzte machen mobil

Hausärzte machen Druck: für die Definition eines eigenständigen Versorgungsbereichs, sicheres Honorar und Weiterbildungsstellen. Doch der Fortschritt ist eine Schnecke.

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Köln, im Mai 1998. Im Vorfeld der KBV-Vertreterversammlung und des Ärztetages stellt der Berufsverband der Allgemeinärzte Deutschlands, der heutige Hausärzteverband, ein Ultimatum.

Wenn bis zum Jahresende 1998 die gesetzlich vorgeschriebene Gliederung in eine haus- und eine fachärztliche Versorgung nicht umgesetzt ist und den Hausärzten kein eigenes Honorarbudget zuerkannt wird, dann soll der Gesetzgeber eine eigene Hausärzte-KV einrichten.

Der damalige Vorsitzende des Hausärzteverbands Klaus-Dieter Kossow verbindet dies mit einer Mindestvergütung von 120 bis 150 DM je Quartalsfallwert.

Seit Monaten rumort es an der Basis, insbesondere bei den Hausärzten. Immer häufiger kommt es zu Protestaktionen. Bei der Eröffnung des Hauptstadtkongresses im Mai wird Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer mit ausgequetschten Zitronen konfrontiert.

Der verteidigt sich und weist darauf hin, dass mit den Neuordnungsgesetzen die Vereinbarung fester Punktwerte in Regelleistungsvolumen möglich geworden ist, damit Planungssicherheit für die Vertragsärzte entsteht.

Wirklichkeit wird das aber erst elf Jahre später - und auch nicht zur Zufriedenheit der Ärzte.

Förderung der Weiterbildung

In einer Sache scheinen KBV-Vertreterversammlung und Ärztetag im Mai 1998 aber Fortschritte zu bringen. Die KBV und der Deutsche Ärztetag stimmen dem Initiativprogramm von Bund, Ländern, Kassen und Ärzteschaft zur Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung zu.

Danach werden allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen in der vertragsärztlichen Versorgung mit 4000 DM monatlich, in Krankenhäusern mit 2000 DM gefördert. Noch 1998 sollen 1500 Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin geschaffen werden.

Damit scheinen die Voraussetzungen erfüllt zu sein, dass die im Vorjahr beschlossene Musterweiterbildungsordnung, die eine fünfjährige allgemeinmedizinische Weiterbildung vorsieht, auch von den Landesärztekammern umgesetzt werden kann.

Die Hoffnung ist, dass die hausärztliche Versorgung dann langfristig durch Allgemeinärzte sichergestellt werden kann und nicht mehr der Internisten bedarf.

Deren Berufsverband hatte die Internisten eindeutig als Fachärzte definiert und eine gemeinsame Weiterbildung von Allgemeinärzten und Internisten abgelehnt. Eine Fehlkalkulation. (HL)

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