Alkoholverkauf an Tankstellen ist nachts bald tabu

STUTTGART (dpa). In Baden-Württemberg darf künftig an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen nachts kein Alkohol mehr gekauft werden.

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Zugleich werden die Sperrzeiten in der Gastronomie verkürzt. Auf dieses Paket haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP nach längerem Hin und Her verständigt. Die FDP hatte sich lange gegen das Verkaufsverbot gewehrt, die CDU gegen kürzere Sperrzeiten. Unklar ist noch, ob das Verbot in Tankstellen und im Einzelhandel bereits von 22 Uhr oder erst ab Mitternacht bis 6 Uhr gelten soll. Die CDU-Fraktion beharrt auf einem frühen Verbot.

Zudem könnte das strikte Rauchverbot in Gaststätten nach Worten von FDP-Fraktionschef Ulrich Noll doch noch gelockert werden: In der Koalitionsrunde habe die CDU "Offenheit für ein neues Nachdenken in der zweiten Jahreshälfte signalisiert". Sollte sich bis dahin herausstellen, dass viele kleine Kneipen durch das Rauchverbot ruiniert würden, werde man neu diskutieren. Die CDU habe auch deshalb "Gesprächsbereitschaft" gezeigt, weil man fürchte, dass das baden-württembergische Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhält.

Künftig könnten Gaststätten am Wochenende bis 5 Uhr öffnen, unter der Woche bis 3 Uhr. Bislang müssen die Gastronomen ihre Räume wochentags von 2 Uhr bis 6 Uhr schließen.

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