TIPP DES TAGES

Bewahren Sie die Briefumschläge auf!

Veröffentlicht:

Wer einen Steuerbescheid erhält, kann innerhalb eines Monats Einspruch einlegen - etwa wenn Fehler auffallen oder wenn man zusätzliche Betriebsausgaben geltend machen will. Maßgeblich für den Beginn der Monatsfrist ist nicht das Datum, das auf den Bescheid aufgedruckt ist, sondern der Termin, an dem Ihnen das Schreiben zugeht, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat. Es ist deshalb wichtig, den Briefumschlag aufzubewahren, in dem der Bescheid gekommen ist. Aus dem Datum des Poststempels berechnet sich das Zustelldatum: Finanzamtsschreiben gelten drei Tage nach dem Poststempel-Datum als zugestellt. Der Poststempel dient also als Beleg für den Beginn der Einspruchsfrist.

Bundesfinanzhof, Az.: III R 66/07

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie rettet Ihre App Leben, Dr. Müller?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps