Highlights 2001

Bundestag beschließt Ende des Kollektivregresses

Veröffentlicht:

Berlin, 19. Oktober 2001. Für Vertragsärzte ist der 19. Oktober ein guter Tag. Der Bundestag beschließt das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz.

Das heißt, Arzneibudget und Kollektivregress gehören der Vergangenheit an. An die Stelle der starren Budgets treten Zielvereinbarungen, auf Praxisebene gelten nun Richtgrößen.

Mit dem Ende des Kollektivbudgets in Verbindung mit dem Kollektivregress wurde ein neun Jahre zuvor eingeführtes Instrument wieder abgeschafft, das bei Ärzten Bedrohungsgefühle ausgelöst hatte.

Ein Kollektivregress sollte vollzogen werden, wenn die Ärzte in einer KV mehr Medikamente verordnen, als ihnen das Gesamtbudget zugestanden hätte. Ausgesprochen wurde er nie.

Allerdings drohten Ärzten nun bei Überschreitung ihrer Richtgrößen Regresse. Aber auch diese Gefahr ist mittlerweile weitgehend gebannt.

Durch die Rabattverträge können die tatsächlichen Verordnungskosten meist nicht konkret ausgerechnet werden. Ein Schaden, der durch unwirtschaftliches Verordnen entstanden sein soll, müsste von den Kassen aber korrekt beziffert werden.

Zudem schreibt das Anfang 2012 in Kraft getretene Versorgungsgesetz bei erstmaliger Auffälligkeit den Grundsatz "Beratung vor Regress" vor. Das gilt auch für Altfälle.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Skizze eines alternativen Versorgungsmodells

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Interview zu den Empfehlungen

Allgemeinmediziner: „Die 24h-Blutdruckmessung ist nicht besonders praktikabel“

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung