Ab der 13. Woche

Bundestag weitet Mutterschutz auch auf Fehlgeburten aus

Einen Anspruch auf Mutterschutz gibt es künftig auch bei Fehlgeburten. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag beschlossen.

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Berlin. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Donnerstagabend einstimmig verabschiedet. Diese Neuregelung sorge für eine Regenerationszeit, die der körperlichen und seelischen Belastung Rechnung trage, erläuterte die SPD-Abgeordnete Sarah Lahrkamp.

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Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten galt diese Schutzfrist bislang nicht. Nun gibt es einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz, der ab einer Fehlgeburt in der 13. Woche der Schwangerschaft greift. Betroffene sind aber nicht dazu verpflichtet, diese Möglichkeit tatsächlich zu nutzen.

Schätzungen zufolge ereignen sich jährlich in Deutschland etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten, etwa 84.000, erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist vorerst aber weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen. (dpa)

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