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Die Duftmarke: Heuschrecken

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Die Heuschrecke ist nie ein gesellschaftlicher Sympathieträger gewesen, hat aber vor einiger Zeit einen positiven Imagewandel erfahren. Der Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Lauterkeit der Heuschrecke bezweifelt und sie in Arztpraxen verbieten will, ist ein Rückschlag für die Reputation des Insekts.

Wir erinnern uns: Die EU-Kommission hat 2021 die Wanderheuschrecke als Lebensmittel zugelassen. Das kam gut an, insbesondere bei Menschen, die eine Affinität zum Wandern und zu gewagten Menüs haben: Gebratene Heuschrecken an gedünsteten Schabeneiern mit frischem Madenragout zum Beispiel sind nicht jedermanns Sache. Aber der wachsenden Popularität der Heuschrecke tat das keinen Abbruch – auch, weil sie sich für clevere Verkäufer als Goldesel entpuppte. Eine 100 Gramm-Tüte mit Heuschrecken, die nicht aus dem Zoohandel stammen, kostet bis zu 50 Euro.

Der Profit, so wird man wohl Karl Lauterbach verstehen müssen, ist für die Heuschrecke allerdings auch dann das Maß aller Dinge, wenn sie vom Opfer zum Täter wird. In menschlicher Gestalt treibt sie dann ihr Unwesen – als Finanzinvestor, der Arztpraxen profitabel ausplündern will. Ist die Heuschrecke also von Grund auf gierig, oder ist sie ein hilfloses Geschöpf in einer profitsüchtigen Welt? Eine dem Tierwohl verpflichtete Demokratie wird es sich auf Dauer nicht leisten können, die Antwort auf diese zentrale gesellschaftliche Frage zu verdrängen.

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