TIPP DES TAGES
Einspruch bei Arbeitszimmer
Ein Arbeitszimmer zu Hause erkennt der Fiskus seit 2007 nur an, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Ein Einspruch dagegen kann sich lohnen, denn selbst Finanzrichter sind sich nicht sicher, ob die Neuregelung verfassungsgemäß ist.
Die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 3 K 1132/07) äußerten jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung und ließen im Falle eines Lehrerehepaars die Revision zum Bundesfinanzhof zu (Aktenzeichen hier: VI R 13/09).