Kammer Nordrhein

Flüchtlinge nicht nur auf Infektionen screenen

Die Delegierten wehren sich gegen das Ansinnen, Flüchtlinge lediglich mit Blick auf ansteckende Krankheiten zu screenen.

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DÜSSELDORF. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) hat sich aus humanitären und medizinischen Gründen gegen eine "Inaugenscheinnahme" von Flüchtlingen ausgesprochen, die lediglich der Feststellung von Infektionen gelten soll.

"Grundsätzlich kann nach dem aktuellen Stand des Wissens und den bisher umfangreich vorliegenden Erfahrungen davon ausgegangen werden, dass von Flüchtlingen weder für die Allgemeinbevölkerung noch für helfende Personen ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht", heißt es in einem mit großer Mehrheit verabschiedeten Antrag.

Eine ärztliche "Inaugenscheinnahme" zur Identifikation vermeintlicher Ansteckungsgefahren sei daher eine Vergeudung von wertvollen Ressourcen. "Diese Ressourcen werden an anderer Stelle im Rahmen der Flüchtlingsversorgung dringend benötigt."

In einem weiteren Antrag sprechen sich die Delegierten dafür aus, die Voraussetzungen für die erforderliche medizinische Versorgung von Flüchtlingen zu schaffen.

Dazu zählen sie einheitliche Standards für die ärztliche Untersuchung bei der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen, frühzeitige Impfungen von Asylsuchenden und die Bereitstellung von geschultem medizinischen Fachpersonal in ausreichender Zahl.

Die Mehrheit lehnte das Ansinnen von Vertretern des Hausärzteverbandes ab, an die Flüchtlinge biometrische Bilddokumente auszugeben, die als Nachweis für den Leistungsumfang und die Kostenträgerzusage gelten sollten.

Kammerpräsident Rudolf Henke hält die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für die Flüchtlinge für sinnvoll. Allerdings würden die Ärzte dabei oft mit der Interpretation allein gelassen, welche Leistungen sie bei dieser Patientengruppe erbringen dürfen, kritisierte Henke. Das betreffe insbesondere die Versorgung von Menschen mit chronischen Krankheiten. (iss)

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